Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 30. Juni 2026
Weiterer Umsetzungsstand “Sofortprogramm Attraktivität und Sauberkeit Innenstadt”
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn beantragt für die Sitzung des Haupt- und Personalausschusses (HPA) am 30. Juni 2026, folgenden Tagesordnung aufzunehmen:
Weiterer Umsetzungsstand “Sofortprogramm Attraktivität und Sauberkeit Innenstadt”
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat am 18. August 2025 einen Antrag “Sofortprogramm Attraktivität und Sauberkeit Innenstadt” beantragt, der einstimmig beschlossen wurde. Es wurde angekündigt, dieses Thema solange auf die Tagesordnung des HPA zu setzen, bis die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt worden sind und sich bei dem Thema “Sauberkeit der Innenstadt” deutliche Verbesserungen ergeben haben. In der letzten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 21. April 2026 ist mit der Drucksache DS11/0502-1 der Fortschritt bei der Umsetzung der beantragten Maßnahmen dargelegt worden. Die CDU-Fraktion hat die positiven Ansätze hergehoben und die Entwicklungen bei einem Teil der genannten Maßnahmen ausdrücklich begrüßt. So wurde u.a. mit dem Austausch von Abfallbehältern und mit der Reinigung von verdreckten Mülleimern begonnen. Hier interessiert uns der aktuelle
Sachstand, der seit der Sitzung im April erreicht werden konnte. Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach zusätzlichen Reinigungsintervallen. Die Kosten für eine weitere Reinigung am späten Nachmittag wurden dargestellt. Auf dieser Grundlage wird darüber zu beraten sein, in welchem Umfang notwendigerweise die Intervalle ausgedehnt werden können. Ausgehend von der Drucksache ergibt sich ferner die Frage, ob hinsichtlich des Taubenproblems in Iserlohn mittlerweile eine Stellungsnahme des Veterinäramtes des Märkischen Kreises Kreises vorliegt. Darüber hinaus fehlt noch die Kostenangabe zur Maßnahme “Fütterung von Verhütungsmitteln”, um gegen eine Zunahme der Taubenpopulation vorgehen zu können.
Bei der Überprüfung des Ankauf von Problemimmobilien wird auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung hingewiesen, “da die Drittverwendungsmöglichkeit und Entwicklungsfähigkeit gegeben sein müssen”. Daraus ist zu entnehmen, dass grundsätzlich der Ankauf von “Problemimmobilien” denkbar ist. Ein Fortkommen in dieser Frage ist angesichts des erkennbar schlechten Zustands von einigen Immobilien in unserer Stadt mehr als wünschenswert. Für das weitere Vorgehen sollte hier ein Konzept vorgelegt werden. Hilfreich wäre in Zusammenhang auch eine mögliche Übersicht von Immobilien, auf die der Begriff “Problemimmobilie/Schrottimmobilie” zutreffend ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender