Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn
Das vorgezogene Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen hat zahlreiche Fragen für Eltern offen gelassen. Diesbezüglich halten wir es daher für wichtig, auf Grundlage des gültigen Ratsbeschlusses sowie Schulgesetzes (SchulG) des Landes NRW auf Folgendes hinzuweisen.
1.) Die Realschule Bömberg bleibt bestehen, sofern Eltern ihre Kinder nicht in ausreichender Zahl für eine neue Gesamtschule am Bömberg/Wiesengrund anmelden. Gleiches gilt für die Realschule Hemberg, wenn nicht genügend Anmeldungen für eine neue Sekundarschule Hemberg zustande kommen. In diesen Fällen erfolgt eine zweite Anmelderunde für die Eltern; dann mit der Möglichkeit, dass sie ihr Kind in gewohnter Weise an der Realschule am Bömberg bzw. der Realschule am Hemberg anmelden können. Die Realschule in Letmathe wird auch unabhängig von der Schuldiskussion in Iserlohn weiterhin als Realschule geführt, an der die Eltern ihre Kinder regulär anmelden können.
2.) Es liegt gemäß §81 SchulG keinerlei Ermessensspielraum bei der Mindestgröße einer Gesamtschule vor. Eine entsprechende Äußerung des Bürgermeisters ist schlichtweg unzutreffend und wird in der nächsten Ratssitzung erwartungsgemäß korrigiert werden. Für die Errichtung einer möglichen zweiten Gesamtschule am Bömberg/Wiesengrund sind zwingend (!) mindestens 100 Schüler/innen in der Jahrgangsstufe 5 notwendig. Wird diese Zahl auch nur um einen Schüler/eine Schülerin unterschritten, kommt die zweite Gesamtschule nicht zustande. In diesem Fall können die Eltern in gewohnter Weise die bereits existierenden weiterführenden Schulen (z. B. die Realschulen) anwählen (siehe oben).
Der Ratsbeschluss vom 28.10.2014 bindet Bürgermeister und Verwaltung klar an diese Vorgaben:
„Die Beschlüsse zu 1. und 2. [d. h. Gründung einer zweiten Gesamtschule, Anmerkung] stehen unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren 100 Anmeldungen (Mindestzahl für das Zustandekommen einer Gesamtschule) auch tatsächlich erreicht werden. Kommt die Gesamtschule auf Grund einer zu geringen Anmeldezahl nicht zu Stande, so besteht die Realschule am Bömberg fort.\” (Ratsdrucksache 9/0201)
3.) Völlige Planungsunsicherheit herrscht an einem für die zweite Gesamtschule lediglich angedachten Standort Seilersee. Die ersten groben internen Planungen zeigen aus baulicher Sicht, dass auf Grund der fehlenden Flächen (Aula, Sporthallen, Verwaltungsräume etc.) ausdrücklich nicht davon ausgegangen werden kann, dass am Standort Seilersee jemals eine Gesamtschule entstehen kann.