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Pressemitteilung: Planungswerkstatt Schillerplatz-Areal

„Wir haben sehr intensiv gearbeitet, konstruktiv diskutiert und über alle Parteigrenzen hinweg erste Lösungsansätze für die Mammutaufgabe Umbau des Schillerplatz-Areals entwickeln können“, freute sich Michael Schmitt, Aufsichtsrats-Vorsitzender der Schillerplatz GmbH beim Pressegespräch im Iserlohner Rathaus.

Am 19. und 20. Februar hatten sich der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Schillerplatz-GmbH zu einer Planungswerkstatt zum Schillerplatz-Areal getroffen. Ziel war es, Entwicklungsperspektiven zu diskutieren und erste Eckpfeiler festzulegen. Alle „Bausteine“ der Projektentwicklung des Schillerplatz-Areals sollten behandelt werden. Dazu gehören das Rathaus I, das Rathaus II, das Gebäude der Sparkasse, das Karstadt-Warenhaus, die Brücke über dem Theodor-Heuss-Ring, der Schillerplatz als öffentliche Platzfläche und die darunter liegende Tiefgarage.
„Die Aufsichtsratsmitglieder konnten sich darauf einigen, dass das Rathaus I am Schillerplatz kernsaniert werden soll“, erläuterte Mike Janke, Geschäftsführer der Schillerplatz GmbH und Leiter des Ressorts Planen, Bauen, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn. Damit folge das Gremium der Empfehlung des Büros Assmann, das das Gutachten „Ermittlung der Gebäudenutzungskosten der nächsten zwanzig Jahre für das Rathaus I in Iserlohn“ verfasst habe.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass eine Komplettsanierung gegenüber einem Abriss und Neubau oder dem reinen Substanzerhalt des Gebäudes am wirtschaftlichsten ist. Während die Kosten einer Grundsanierung auf 17,1 Mio. Euro beziffert werden, ist bei einem Neubau mit 27,1 Mio. Euro zu rechnen. Verbleibt das Gebäude in seiner jetzigen Form, ist von einem Reparaturaufwand in Höhe von 17,6 Mio. Euro für die nächsten 20 Jahre auszugehen. Das Büro Assmann kalkuliert in seinem Gutachten eine Sanierungsphase von vier Jahren und sieht eine Sanierung in Phasen vor. „Der Aufsichtsrat spricht sich dafür aus, während der Umbauphase die Verwaltungsmitarbeiter nicht in einem Containerdorf, sondern in anzumietenden Büroräumen in der Innenstadt unterzubringen. Das wäre sehr viel kostengünstiger“, so Mike Janke. Für das Rathaus II sieht der Aufsichtsrat keinen Handlungsbedarf.

„Neben der Sanierung des Rathausgebäudes I ist es eindeutiger Wille des Aufsichtsrates, das Unternehmen Karstadt am Standort Schillerplatz zu halten. Das Unternehmen konnte sich in letzter Zeit wieder deutschlandweit und auch am Standort Iserlohn stabilisieren“, erläuterte Geschäftsführer Janke. Dennoch sei davon auszugehen, dass sich das Angebot und somit auch die Verkaufsfläche in Zukunft reduzieren werde. Für die Karstadt-Immobilie soll ein Konzept entwickelt werden, das die Ansiedlung anderer Handelsunternehmen neben Karstadt vorsieht. Die gesamte Einzelhandelsfläche soll dabei allerdings nur geringfügig erhöht werden. „Hier streben wir eine Iserlohner Lösung an. Auf keinen Fall wird es eine exorbitante Ausweitung der Einzelhandelsflächen geben“, so Michael Schmitt. Ziel des Aufsichtsrates sei es, die Entwicklung der Karstadt-Immobilie durch einen Projektentwickler umzusetzen.

Den Schillerplatz sieht der Aufsichtsrat perspektivisch auf seinem historischen, niedrigen Niveau. Eine Flächenstudie hat ergeben, dass ein neuer unterer Schillerplatz mit rund 2.800 m² eine nahezu identische Größe zu den heutigen beiden Platzflächen haben würde. Zur Brücke über den Theodor-Heuss-Ring erklärte Volker Keitmann, stellvertretender Aufsichtsrats-Vorsitzender: „Eine Tendenz, ob die Brücke saniert oder aufgegeben werden soll, konnte noch nicht abschließend getroffen werden.“ Was das Gebäude der Sparkasse betrifft, soll die Gesamtentwicklung des Schillerplatz-Areals in enger Abstimmung mit den Sparkassen-Verantwortlichen laufen, die parallel den Umbau und die Sanierung ihrer Immobilie planen.

Abschließend betonten alle Gesprächsteilnehmer, dass es sich bei den vorgetragenen Ergebnissen bisher um Gedankenmodelle handele. Alle Bausteine müssten nun im Detail erarbeitet und zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden. Neben einer umfassenden Bürgerbeteiligung seien zahlreiche Gespräche u. a. mit den Markt- und anliegenden Einzelhändlern zu führen, Informationen einzuholen, Einzelplanungen zu entwickeln und Gutachten zu vergeben. Erst wenn das Gesamtkonzept vorliege und auch die politischen Gremien ausreichend Zeit hatten, dieses zu diskutieren, könne es endgültige Beschlüsse geben.

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