CDU Iserlohn

Iserlohn

Maßnahmen zur Haushaltssanierung; Insbesondere Festsetzung der Grundsteuer

Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss hat die CDU-Fraktion folgende Anträge an den Vorsitzenden des Finanzausschusses, Fabian Tigges, und an den Bürgermeister gerichtet:

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An den Vorsitzenden des Finanzausschusses
Fabian Tigges                                                                                         28.11.2023

Antrag: Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung                                              

Sehr geehrter Herr Tigges,
im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich zu TOP 22 (“Änderung der Satzung über die
Festsetzung der Grundsteuern; hier: Anhebung der Grundsteuer B auf 682%”) der Sitzung
des Finanzausschusses am 28.11.2023 die Aufnahme des folgenden Beschlussvorschlags:

Beschlussvorschlag
1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Iserlohn die Grundsteuer B von 429%
auf 522% (jeweils zzgl. 67% für Straßenreinigung und Winterdienst) zu erhöhen, mithin die
Hälfte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung.

2. Die im Haushaltsplanentwurf ausgewiesenen Personalkosten werden um 4 Mio. €
reduziert.

Begründung
1. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsteuererhöhung bedeutet eine massive
zusätzliche Belastung von Eigentümern und Mietern. Bei der Haushaltseinbringung im
September wurde eine monatliche Belastung für ein durchschnittliches Eigenheim in Höhe
von 18,50 € und für eine durchschnittliche Mietwohnung von 8,70 € durch den Bürgermeister
genannt. Wie nahezu überall im Land ist auch die finanzielle Situation der Stadt Iserlohn
schlecht und es sind alle Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen und
gegebenenfalls umzusetzen; hierzu gehört auch die Anpassung der Steuern. Eine derartige
Erhöhung ohne Ausschöpfung der vernünftigen Reduktion der Ausgaben erscheint aus
unserer Sicht jedoch unangemessen. Hinzu kommt, dass nach unseren Informationen die
Umlage für den Märkischen Kreis um insgesamt rund 20 Mio. € für 2024 sinken wird. Dies
wird für die Stadt Iserlohn eine Entlastung um ca. 4,8 Mio. € bedeuten. Der von uns
veranschlagte Satz würde die finanziellen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger abmildern
und gleichzeitig die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen.

2. Zum Stichtag 30.06.2023 sind 164 Stellen unbesetzt gewesen. Ein Vergleich der letzten
Jahre ergibt folgende Situation:

Geplante Stellen Stellenplan 2020: 1092
Besetzte Stellen 30.06.2020: 1006
Differenz: – 86

Geplante Stellen Stellenplan 2021: 1134
Besetzte Stellen 30.06.2021: 1018
Differenz: – 116

Geplante Stellen Stellenplan 2022: 1129
Besetzte Stellen 30.06.2022: 1002
Differenz: – 127

Geplante Stellen Stellenplan 2023: 1174
Besetzte Stellen 30.06.2023: 1010
Differenz: – 164

Auf Nachfrage im Haupt- und Personalausschuss am 21.11.2023 legte die Verwaltung dar,
dass die unbesetzten Stellen mit einem Wert von rund 1 Mio. € aufwandsmindernd
berücksichtigt worden sind. Legt man den KGST-Mittelwert von 55T € (ohne Arbeitgeber-Brutto)
zu Grunde, ergibt sich allein durch die unbesetzten Planstellen ein Minderaufwand in
Höhe von 9,02 Mio. € bei 164 unbesetzten Planstellen.

Abzüglich des bereits von der Verwaltung eingepreisten Betrags könnte der Haushaltsansatz
um weitere 8 Mio. € reduziert werden. Da die geplanten Stellen grundsätzlich besetzt werden
sollen, um zu einer sachgerechten Aufgabenerledigung der Stadt beizutragen, soll bei der
Aufwandsreduktion nur die Hälfte des Betrags, mithin 4 Mio. € berücksichtigt werden.
Angesichts der vorstehend genannten Erfahrungswerte erscheint dies auch nur sachgerecht.
Im Übrigen sollen die Konsolidierungsbemühungen der kleinen Kommission Finanzen (so
wie auch aller anderen Verwaltungseinheiten und politischen Fachausschüssen) für das Jahr
2025 weiter intensiviert werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Benjamin Korte
stellv. Fraktionsvorsitzender
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An Bürgermeister
Michael Joithe                                                                                                     12.12.2023

Ratssitzung am 12. Dezember 2023: TISCHVORLAGE TOP 13 “Änderung der Satzung über die
Festsetzung der Grundsteuern”

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn bittet, in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023
unter Tagesordnungspunkt 13 über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag
Die Entscheidung über eine Anhebung der Grundsteuer B wird auf den Sitzungstermin des Rates
verschoben, in dem auch die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 vorgenommen wird.

Begründung
Bereits mit ihrem Antrag vom 27.11.2023 “Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung” an den Finanz-
ausschuss hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Anhebung der
Grundsteuer B auf 682% eine zu starke Belastung von Eigentümern und Mietern bedeutet. Die
Beratungen in der Ausschusssitzung haben gezeigt, dass bei einigen Fraktionen noch Beratungsbedarf
besteht, so dass die Beschlussfassung über den Antrag zunächst zurückgestellt wurde. Da die Beratungen
in den Fraktionen noch nicht abgeschlossen sind, bittet die CDU-Fraktion, um Verschiebung der
Beschlussfassung auf einen späteren Sitzungstermin.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender 
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