CDU Iserlohn

Land leitet Bundesmittel für kommunale Altschulden vollständig an mehr als 200 Kommunen weiter

Presseinformation – 684/09/2026
Land leitet Bundesmittel für kommunale Altschulden vollständig an mehr als 200 Kommunen weiter
Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilen mit:
 

Die Landesregierung hat die Umsetzung des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) in Nordrhein-Westfalen be-
schlossen. In den Jahren 2026 bis 2029 erhält das Land jährlich rund 164 Millionen Euro vom Bund. Das Kabinett hat entschie-
den, diese Mittel vollständig und ohne Abzüge an die betroffenen Kommunen weiterzugeben. Die Zuweisungen ergänzen die Altschuldenlösung des Landes, mit der Nordrhein-Westfalen bereits kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von fast 9 Milliarden Euro
übernimmt.

Mehr als 200 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr einen Bescheid über ihren Entlastungsbetrag.

Nordrhein-Westfalen hat vorgelegt, der Bund zieht nach
Der Landtag hat im Juli 2025 das Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) beschlossen, auf dessen Grundlage das Land kommunale
Liquiditätskredite in Höhe von fast 9 Milliarden Euro in die Landesschuld übernimmt. Mit dem LKEG beteiligt sich nun erstmals
auch der Bund an der Entlastung. Nordrhein-Westfalen erhält mit rund 164 Millionen Euro jährlich den größten Anteil: 65,8 Prozent
der gesamten Bundesaltschuldenhilfe fließen in das bevölkerungsreichste Land.

Minister Dr. Marcus Optendrenk: „Nordrhein-Westfalen hat bei den kommunalen Altschulden Fakten geschaffen, als der Bund
noch debattierte. Fast 9 Milliarden Euro übernimmt das Land, das ist ein erheblicher Kraftakt. Jetzt legt Berlin rund 164 Millionen
Euro jährlich obendrauf. Jeder dieser Euro kommt ohne Umwege bei den Kommunen an, ohne Antrag, ohne Verwaltungsaufwand.”

Unbürokratische Auszahlung an die Kommunen
Die Bundesmittel fließen als zweckgebundene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ). Die Kommunen müssen
sie für den Schuldendienst ihrer Liquiditätskredite einsetzen, also für Zins und Tilgung. Einen Antrag müssen sie nicht stellen, die
Zuweisung erfolgt per Bescheid.

Grundlage der Verteilung sind die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2024. Abgezogen werden die Beträge, die das Land bereits über das ASEG übernommen hat. Berücksichtigt werden die verbleibenden Schulden, soweit sie 100 Euro je Einwohner übersteigen.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Jede Kommune, die Anspruch hat, bekommt ihren Bescheid automatisch. Kein Antrag, kein Formular, kein Zeitverlust. Die Mittel senken die Zinslast und schaffen Spielraum für das, was die Menschen vor Ort brauchen: Schulen, Straßen, Feuerwehrgerätehäuser, Schwimmbäder. Zusammen mit dem ASEG entsteht eine Entlastung, die in den Rathäusern
spürbar ankommt.”

Für die Umsetzung im laufenden Haushaltsjahr 2026 ist die Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags
vorgesehen. Für die Folgejahre 2027 bis 2029 wird die Landesregierung dem Landtag jeweils eine entsprechende Regelung mit
dem Haushaltsplanentwurf vorlegen.

Hintergrund: Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat das LKEG am 9. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 zugestimmt. Das Gesetz
umfasst drei Maßnahmen, darunter 250 Millionen Euro jährlich für kommunale Altschuldenhilfe im Zeitraum 2026 bis 2029.

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