CDU Iserlohn

Kosten für Leerfahrten im Rettungsdienst

Krankenkassen dürfen Kosten für Leerfahrten nicht auf
Bürger und Kommunen abwälzen

Die CDU-Fraktion Iserlohn fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, die Kosten für sogenannte Leerfahrten im Rettungsdienst weiter zu übernehmen. Es geht um Einsätze, bei denen der Rettungsdienst ausrückt, aber kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Nach unserer Auffassung darf aus diesem Streit kein neues Kostenrisiko für Städte, Kreise und Betroffene entstehen. Denn die Kommunen müssten die Kosten am Ende über Gebührenbescheide von den Bürgerinnen und Bürgern zurückholen.

Der Fraktionsvorsitzende Fabian Tigges erklärt: „Die Krankenkassen dürfen sich bei Leerfahrten nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Zugleich warnt die CDU-Fraktion vor den Folgen für die Betroffenen. „Am Ende müssten die Städte und Kreise das Geld von den Bürgerinnen und Bürgern zurückholen“.

Für die CDU-Fraktion ist das ein falsches und gefährliches Signal. „Wer den Notruf wählt, darf keinen Gebührenbescheid im Hinterkopf haben“.
„Leerfahrten sind kein überflüssiger Aufwand, sondern Teil einer funktionierenden Notfallversorgung“. „Wenn vor Ort geholfen wird und kein Transport nötig ist, ist das keine Fehlleistung, sondern medizinisch sinnvoll“, erklärt Tigges. „Hilfe im Notfall darf nicht am Ende in einer Rechnung für die Betroffenen münden“.

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