Hierzu erklären die heimischen CDU-Abgeordneten aus Bund und Land, Christel Voßbeck-Kayser MdB und Thorsten Schick MdL: “Iserlohn profitiert immens von den durch den Bund bereitgestellten Hilfsmilliarden. Die erhebliche Entlastung ist ein weiterer von vielen Bausteinen der kommunalfreundlichen Politik dieser Bundesregierung. Nachdem der Bund zuletzt zwei Milliarden Euro für die diesjährigen Flüchtlingskosten bereitgestellt und für das kommende Jahr eine dauerhafte, strukturelle und dynamische Flüchtlingskostenbeteiligung beschlossen hat, ist nun das Land am Zug. Die Landesregierung darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern muss den nordrhein-westfälischen Kommunen endlich alle kommunalen Flüchtlingskosten erstatten. In diesem Rahmen müssen die Mittel des Bundes unbedingt 1:1 an die Kommunen weitergeleitet werden.
Der Bund leistet den Kommunen nun auch abseits der kommunalen Flüchtlingskosten immense Hilfe. Er hält seine Zusagen ein und entlastet die Kommunen bereits in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich um jeweils 1 Milliarde Euro und ab dem Jahr 2017 um 2,5 Milliarden Euro. Nun steht auch fest, was die Hilfen des Bundes für Iserlohn bedeutet: 600.000 Euro in diesem Jahr, 600.000 Euro im kommenden Jahr und satte 1,9 Millionen Euro im Jahr 2017. Das alles macht zusammen eine stattliche Entlastung von 3,1 Millionen Euro.
Während die rot-grüne Landesregierung die Kommunen bei wichtigen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung oder der Inklusion finanziell im Stich lässt, beweist die unionsgeführte Bundesregierung, dass sie die Nöte der Kommunen sehr wohl erkannt hat. Die Bundesregierung avanciert damit einmal mehr zum Rettungsanker für die Kommunen in unserem Bundesland und macht die Hausaufgaben der rot-grünen Landesregierung.”
Hintergrund zur Kommunalentlastung durch den Bund in den Jahren 2015 bis 2017
Über die vorrangige Verantwortung der Länder hinaus lässt der Bund die Kommunen nicht allein, sondern setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Im Jahr 2014 übernahm der Bund vollständig die kommunalen Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit. Um die Kommunen weiter zu entlasten, stellt der Bund bereits ab 2015 eine Summe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung, die 2017 auf 2,5 Milliarden und ab 2018 auf 5 Milliarden Euro ansteigt. Die Entlastung in den Jahren 2015 und 2016 erfolgt zu je 500 Millionen Euro über eine gleichmäßige Erhöhung der Beteiligungsquote an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie eine entsprechende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Die Mittel aus der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer kommt den Gemeinden zugute. Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies eine Entlastung von jeweils 262 Millionen Euro. Im Jahr 2017 erfolgt die Entlastung zu 1 Milliarde Euro über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung und zu 1,5 Milliarden Euro über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Für Nordrhein-Westfalen ergibt sich daraus eine Gesamtentlastung von 644 Mio. Euro im Jahr 2017.