CDU Iserlohn

Fördermittel zur Errichtung des geplanten Aufzuges und der Behindertentoilette im Backstage Bereich des Parktheaters

Anfrage für den Betriebsausschuss KIM am 8. Oktober 2026
“Fördermittel zur Errichtung des geplanten Aufzuges und der Behindertentoilette im Backstage Bereich des Parktheaters”
 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ – Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Mit diesem Förderaufruf der SozialstiftungNRW werden investive Einzelmaßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit in und an bestehenden Gebäuden verbessern. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu fördern. Barrierefreiheit umfasst die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Einrichtungen. Gefördert werden Maßnahmen, die bestehende Gebäude für alle Menschen besser nutzbar machen.

Was wird gefördert? Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen, die der Herstellung oder Verbesse-rung der Barrierefreiheit in bestehenden Gebäuden dienen. Investive Einzelmaßnahmen sind Investitionen, die eigenständig umgesetzt werden können und nicht Bestandteil einer umfassenden Baumaßnahme sind. Dadurch können bestehende Barrieren gezielt und bedarfsgerecht beseitigt werden. Förderfähig sind sowohl einzelne Maßnahmen als auch die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen. Hierzu
zählen beispielsweise:
– Akkustikdecken und Induktionsschleifen,
– Rampen und barrierefreie Zugänge,
– Aufzüge oder Hebehilfen,
– taktile Leitsysteme und Braillebeschriftungen,
– barrierefreie Sanitäranlagen,
– Ersatz von Lichtschaltern durch kontrastreiche Schalter und Rahmen,
– weitere investive Maßnahmen, die die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit oder Nutzbarkeit einer Einrichtung verbessern.

Die Erreichung umfassender Barrierefreiheit ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Fördervolumen:
Für den Förderaufruf stehen insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Für Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit ist die Gewährung einer Förderquote von bis zu 70 Prozent im Rahmen der sonst üblichen Fördervorgaben vorgesehen.

Antragstellung:
Anträge können ab sofort über das Online-Portal gestellt werden.

https://sozialstiftung.nrw/foerderschwerpunkte

Die CDU-Fraktion bittet das Kommunale Immobilienmanagement um die Beantwortung der Frage, ob diese Fördermittel der SozialstiftungNRW auch für die o.g. Maßnahme im Parktheater Iserlohn beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Petra Starke
Ratsmitglied

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