Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2026
hier: Finanzierung der Verbraucherberatung in Iserlohn
Sehr geehrte Frau Kitz,
die Fraktionen von CDU und SPD beantragen, unter dem Tagesordnungspunkt „Haushaltssatzung 2026“ über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Iserlohn führt Verhandlungen mit dem Märkischen Kreis mit dem Ziel einer entsprechenden finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Verbraucherberatungsstelle in Iserlohn. Dabei wird ein dauerhafter Beitrag des Märkischen Kreises von bis zu 50 % am Kommunalzuschuss der Beratungsstelle Iserlohn angestrebt. Der bisher gewährte Zuschuss des Kreises für die Aufgaben der Schuldnerberatung in Höhe von 10.226 € für den Standort Iserlohn wird dabei in Anrechnung gebracht.
Im Sinne der Planungssicherheit für die Beratungsstelle in Iserlohn sollten konkrete Ergebnisse bis zum 01. Juni 2026 vorliegen. Der Finanzausschuss erhält einen Zwischenbericht zu den Verhandlungsergebnissen in seiner Sitzung am 29. April 2026.
Begründung/Erläuterung:
Seit nahezu 60 Jahren wird von Seiten der Verbraucherzentrale NRW eine Beratungsstelle in Iserlohn betrieben, um niederschwellige Service- und Beratungsleistungen anzubieten. Dieses Beratungsangebot wird nicht nur von Iserlohnerinnen und Iserlohnern genutzt, sondern auch von Bürgerinnen und Bürgern aus den Nachbarstädten bzw. dem übrigen Kreisgebiet genutzt. Die Kosten an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten wurden bisher bis zu 50 % von der Stadt Iserlohn aufgebracht. Die restlichen Kosten wurden zu 50 % über die garantierten Landesmittel finanziert. Für die Stadt Iserlohn lag im Jahre 2025 der kalkulierte Finanzierungsanteil bei ca. 140.700 €. Davon sind abzuziehen der Anteil des Märkischen Kreises an der Schuldnerberatung von 10.226 € und ein Kostenanteil für die Umweltberatung in Höhe von rund 3.700 €. Somit verblieb bei der Stadt Iserlohn eine Zahlung in einer Größenordnung in Höhe von etwa 126.700 €. Die Thematik „Bezuschussung der Verbraucherzentrale Iserlohn“ wurde in den Sitzungen des Finanzausschusses und des Rates im Sommer des Jahres 2024 ausführlich beraten. Ergebnis dieser Beratungen war unter anderem die Fortführung des Mietvertrages um zwei Jahre bis zum 31.12.2026. Eine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Finanzierung und damit der Zukunft der Verbraucherzentrale in Iserlohn ist somit in den nächsten Monaten herbeizuführen.
Mit Blick auf die Kostenbeteiligungssituation bei den Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ist festzustellen, dass die kommunale Bezuschussung in der Regel zwischen dem Kreis und der Standortkommune aufgeteilt wird. So beteiligen sich bspw. der Kreis Olpe mit 65% am Kommunalzuschuss (Beratungsstelle Lennestadt) und der Kreis Siegen-Wittgenstein mit 50% (Beratungsstelle Siegen). Am Kommunalzuschuss für die Beratungsstelle Arnsberg beteiligt sich der Hochsauerlandkreis mit 55%.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen sollte eine ähnliche hohe Beteiligung am Kommunalzuschuss auch für den Märkischen Kreis angestrebt werden, um dauerhaft durch eine gemeinsame Finanzierung das Beratungs- und Informationsangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner im Märkischen Kreis zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender
gez. Sylvia Patscher
1. stellv. Vorsitzende SPD-Fraktion