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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
am heutigen Tage fand auf Einladung des Landrates Marco Voge ein Pressegespräch zum Thema Schülerverkehr unter Pandemiebedingungen in Altena beim Reiseunternehmen Bösert statt. Beteiligt waren neben dem Märkischen Kreis, Vertreter der Märkischen Verkehrsgesellschaft, das Reiseunternehmen Bösert sowie die Landtagsabgeordneten Angela Freimuth und Thorsten Schick.
Der Landrat führte in diesem Gespräch aus, dass der Märkische Kreis gerne auf das Förderangebot des Landes NRW zur Entzerrung der Schülerverkehre zukommen wolle, um in Zeiten der Coronapandemie einerseits überfüllte Busse im Schülerverkehr zu vermeiden und zugleich auch die heimischen Reiseunternehmen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Phase zu unterstützen. Zuständig und verantwortlich für diese Angelegenheit sind allerdings die Schulträger – sprich die Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises. Der MK hat allerdings zur raschen und unbürokratischen Verbesserung der Situation auf Betreiben von Landrat Voge die Koordination übernommen, Musterverträge ausgearbeitet und bei Reisebusunternehmen sowie bei Städten und Gemeinden entsprechendes Angebot bzw. benötigte Nachfrage eruiert. Zu unserem großen Erstaunen wurde in dem Pressegespräch deutlich, dass zahlreiche Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises von dem Angebot Gebrauch gemacht haben, dem Kreis ihren zusätzlichen Bedarf im Schülerbusverkehr zu melden, jedoch nicht die Stadt Iserlohn.
Unsere Verwunderung in diesem Zusammenhang ist deshalb umso größer, da der von Ihnen angedachte „Runde Tisch Schule“ den Schülerverkehr als einen der Tagesordnungspunkte vorsehen sollte. Vor diesem Hintergrund stellen sich der CDU-Fraktion folgende Fragen:
1. Gibt es im Iserlohner Schülerverkehr keinen zusätzlichen Bedarf an Buskapazitäten, um überfüllte Busse vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu verhindern?
2. Wenn ein zusätzlicher Bedarf – wovon die CDU-Fraktion ausgeht – doch vorhanden sein sollte, stellt sich der CDU-Fraktion die Frage, warum die Stadtverwaltung anders als andere Städte und Gemeinden keine Bedarfsangaben auf Nachfrage des Märkischen Kreises gemeldet hat?
3. Die Antragsfrist des Programmes des Landes NRW für zusätzlichen Schülerbusverkehr endet am 30.11.2020. Sieht sich die Verwaltung kurzfristig noch in der Lage, Bedarf für zusätzlich benötigte Buskapazitäten dem MK zu melden und die entsprechenden Formalitäten in Gang zu setzen, damit die Stadt das Förderprogramm noch nutzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Meininghaus Benjamin Korte
stellv. Bürgermeister stellv. Fraktionsvorsitzender