CDU Iserlohn

Transparenz in der Personalfrage

Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit und der finanzpolitischen Dimension
fordern die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Rat der Stadt Iserlohn
umfassende Transparenz und die politische Übernahme von Verantwortung durch
Bürgermeister Michael Joithe im Zusammenhang mit neuen arbeitsrechtlichen
Verfahren eines ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiters.
Nach dem seit März 2025 rechtskräftigen Urteil im Strafverfahren durch den
Bundesgerichtshof muss die Stadt auf eine komplexe Situation reagieren – eine
Situation, die nicht hinter verschlossenen Türen vorbereitet werden darf. Mit Blick
auf die Tragweite des Falls – organisatorisch, rechtlich und haushalterisch – sei eine
offene Beratung im zuständigen Ausschuss unverzichtbar.
Trotz gezielter Nachfragen in der letzten Ratssitzung vergangene Woche Dienstag
erklärte der Bürgermeister, es gebe in der Sache „nichts Neues“. Dabei war der
Stadt zu diesem Zeitpunkt bereits die Klageschrift zugestellt worden. „Wir erwarten
zum einen, eine Positionierung der Verwaltung mit einer klaren
Handlungsempfehlung, die juristisch geprüft ist und politisch eingeordnet werden
muss. Die Verantwortung für diesen Prozess liegt qua Amt beim Bürgermeister“, so
CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges.
Die Fraktionen verweisen darauf, dass der Bürgermeister nach der
Gemeindeordnung verpflichtet ist, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der
Gemeinde zu unterrichten. „Es ist die Pflicht des Bürgermeisters, den Rat bei so
bedeutenden Entwicklungen rechtzeitig und vollständig zu informieren. Alles andere
ist nicht akzeptabel“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges. Dies gelte umso
mehr, wenn – wie in diesem Fall – bereits öffentlich über die juristischen
Konsequenzen diskutiert wird und eine politische Bewertung nötig wird.
Der Anspruch auf Transparenz in dieser Angelegenheit wurde durch den
Bürgermeister selbst formuliert – unter anderem in seiner Pressemitteilung vom
Januar 2021, in der er vollständige Aufklärung und Konsequenzen angekündigt
hatte. Auch seine Wählergemeinschaft hatte erst im Juni 2025 öffentlich betont,
dass die damalige Strafanzeige eine „Sternstunde“ ihrer politischen Arbeit gewesen
sei.
„Bürger, Verwaltung und Politik brauchen jetzt Klarheit. Wir reden über die
Verantwortung des Bürgermeisters gegenüber dem Rat, der Verwaltung und den
Menschen in Iserlohn“, führt SPD-Fraktionschefin Eva Kitz weiter aus.
Der Bürgermeister hat nun seiner politischen und rechtlichen Verantwortung
Rechnung zu tragen und seine weiteren Schritte dazulegen. Alles, was unmittelbar
mit einer möglichen Rückkehr des früheren Beschäftigten in den Dienst der Stadt
verbunden ist– organisatorisch, finanziell oder rechtlich –, liegt in der Verantwortung
des Bürgermeisters – und muss auch von ihm vertreten werden. Die politischen
Gremien müssen dabei angemessen eingebunden werden – etwas, das Joithe als
Wahlkämpfer 2019 noch gefordert hat. Auch Bedarf es Klarheit, was das Verhältnis
zwischen dem Bürgermeister und dem betreffenden ehemaligen Mitarbeiter betrifft.
„Es geht nicht um Schuldzuweisungen – sondern um Rechtsklarheit“, betont der
FDP-Fraktionsvorsitzende Nils Koschinsky. „Wenn zentrale Informationen fehlen,
kann der Rat seiner Aufgabe nicht gerecht werden.“ Die Fraktionen stellen klar, dass
der Rat in dieser Angelegenheit keine operative Verantwortung trägt. Die
Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Personalfrage liegt ausschließlich
bei der Verwaltungsspitze.
Dennoch muss der Rat rechtzeitig und umfassend informiert werden, um seiner
Kontroll- und Einordnungsfunktion nachkommen zu können. Dazu gehört auch die
Bewertung möglicher finanzieller und organisatorischer Risiken. CDU, SPD und FDP
sehen es daher als notwendig an, dass Michael Joithe die von ihm selbst gesetzten
Transparenzmaßstäbe einlöst. Die politische Bewertung durch den Haupt- und
Personalausschuss ist notwendig, um Schaden von der Stadt Iserlohn abzuwenden
und Verunsicherung innerhalb der Verwaltung entgegenzuwirken.
Angesichts der Rechtskraft des BGH-Urteils vom 25. März 2025 und des
bevorstehenden Verhandlungstermins vor dem Arbeitsgericht am 6. August erwarten
CDU, SPD und FDP, dass alle relevanten Informationen im Haupt- und
Personalausschuss vorgelegt und bewertet werden. Die Fraktionen haben daher
eine Sondersitzung beantragt.

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