CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-, FDP-, UWG-Antrag: Verkehrskonzept Wohngebiet Feldmarkring

Lesen Sie hier den gemeinsamen Antrag für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses:

Sehr geehrter Herr Tillmann,

die Fraktionen von CDU, FDP und UWG im Rat der Stadt Iserlohn bitten um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses: Verkehrskonzepte Wohngebiet Feldmarkring

Begründung:
In der Verkehrsausschusssitzung vom 15. September 2020 – dessen Protokoll uns bis heute leider nur in Auszügen vorliegt – wurde auf Basis der Drucksache DS9/3946 folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Einmündung „Hegestück/Ritterhausstraße“ das Verkehrszeichen Nr. 209-30 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) mit den Zusatzschildern Nr. 1026-32 StVO (Linienverkehr frei), Nr. 1022-10 StVO (Radverkehr frei) anzubringen. Ebenso ist das Linksabbiegen aus Fahrrichtung Norden in die Ritterhausstraße zu unterbinden.“

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist der Verkehrsausschuss bei seinem Beschluss von unvollständigen Informationen ausgegangen. Politiker aller Fraktionen haben in der Vergangenheit immer wieder ein Gesamtkonzept für das Wohngebiet gefordert. Die jetzt für einen Testzeitraum getroffenen Verkehrsregelungen sind wenig geeignete für die Lösung der Gesamtproblematik. Das Wohngebiet Feldmarkring braucht aufgrund seiner Größe und des daraus resultierenden Verkehrsaufkommens aus Sicht der CDU, FDP und UWG auch zukünftig drei Zu- und Ausfahrt. Ziel unserer Überlegungen muss es allerdings auch sein, den hohen Anteil des Durchgangsverkehrs auf der „Rittershausstraße“ zu reduzieren. In den letzten Monaten haben mehrere Anwohnerinnen und Anwohner Mitglieder der Fraktionen kontaktiert und sich gegen die derzeitige Regelung ausgesprochen. Eine Interessengemeinschaft hat bis heute 400 Unterschriften gesammelt und eigene Verkehrszählungen durchgeführt. Deutlich wird hierdurch, dass wir eine ganzheitliche Betrachtung der Verkehrssituation benötigen. Durch die jetzt punktuell an der „Rittershausstraße“ getroffene Regelung können die örtlichen Landwirte zum Teil ihre landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht anfahren. Die vorliegenden Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen spiegeln nicht die tatsächlichen Verkehrsströme wider. Die zwischenzeitlich umgesetzte Aufhebung der Rechts-vor-Links-Regelung an der Straße „Am Großen Teich“ und der daraus erhoffte positive Effekte ist in den Verkehrsuntersuchungen – die Grundlage des Beschlusses waren – nicht berücksichtigt worden. Hinzu kommt, dass die unsichere Verkehrssituation an der „Kornblumenstraße“ nach wie vor ungelöst ist.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verkehrsgutachter mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die aufgezeigten Problemstellungen zu beauftragen. Die Kosten sind im Haushaltplan 2021 einzuplanen. Das Verkehrsgutachten ist dem Verkehrsausschuss im Herbst dieses Jahres vorzulegen. Bis dahin wird die Verkehrsregelung im Einmündungsbereich „Hegestück/Ritterhausstraße“ wieder aufgehoben.
Da die Straßen „Am Großen Teich“ und „Hegestück“ als ein zusammenhängender Straßenzug wahrgenommen werden, sollte an der Straßeneinmündung „Hegestück“ bzw. an den Zufahrten zu den Firmen Kfz-Meisterbetrieb Lammert und W+S Winkler die Rechts-vor-Links-Regelung ebenfalls aufgehoben werden, genau wie schon im gesamten Verlauf der Straße „Am Großen Teich“. Auch im Kreuzungsbereich „Am Großen Teich/Hegestück/Auf der Kisse“ sollte die Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben und die Regelung Abknickende Vorfahrt für „Hegestück“ und „Am Großen Teich“ eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schmitt                                                                              Detlef Köpke
stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender                                             stellv. FDP-Fraktionsvorsitzender

Hans-Immanuel Herbers
UWG-Fraktionsvorsitzender

 

Bildquelle: Geoportal der Stadt Iserlohn (28.01.2021) 

 

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