Auch Deutscher Städtetag fordert Ausbau von Bildaufzeichnung auf Straßen und Plätzen
Iserlohn. Die CDU-Fraktion lässt nicht locker bei der Frage nach partieller und temporärer Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen wie beispielsweise dem Fritz-Kühn-Platz oder der Lennepromenade.
Im Februar haben die Spitzengremien des Deutschen Städtetages in Osnabrück über das Thema Sicherheit beraten. Das Ergebnis: Die Sicherheit der Menschen in den Städten muss verbessert werden. Dies funktioniere nur mit einer Erhöhung der Polizeipräsens und dem Ausbau von Videoüberwachung.
In der Presseerklärung heißt es: „Wo es für die Sicherheit auf Straßen und Plätzen nötig ist, sollte die Videoüberwachung ausgeweitet werden, beispielsweise dort, wo sich Taschendiebstähle, Einbrüche, Drogendelikte oder Schlägereien wiederholen.“
Schon vor einigen Jahren hatte die Fraktion eine bessere Überwachung öffentlicher Plätze in Iserlohn gefordert – zuletzt im vergangenen Sommer.
„Bislang behindert dies allerdings der Paragraph 15 des Polizeigesetzes NRW. Hier wird es nötig, dass Gesetze zugunsten der Sicherheit der Bürger geändert werden“, so Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges dazu. „Beim Thema Videoüberwachung lassen wir nicht locker.“
Nach dem geltenden Polizeigesetz des Landes NRW kann die Polizei einzelne öffentliche Plätze, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden (Abs. 1 §15a). Diese „Tatsachen“ sind nach Auffassung der Fraktion mittlerweile mehr als gegeben: „Solche Vorkommnisse wie sie vergangenen Jahres auf dem Fritz-Kühn-Platz geschehen sind, dürfen wir nicht hinnehmen.“