CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Antrag: Stellungnahme der Stadt Iserlohn zum Regionalplan

Lesen Sie hier den Antrag der CDU:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn beantragt für die nächste Ratssitzung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Stellungnahme der Stadt Iserlohn zum Regionalplan

Begründung:
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Arnsberg gefasst. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stadt Iserlohn im Beteiligungsverfahren zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.06.2021 aufgefordert. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass der im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgelegte Entwurf einer Stellungnahme noch bei zwei Punkten erweitert werden sollte. Wir schlagen daher folgende Ergänzung vor:

Ergänzungsvorschlag:

1. Windenergie
Mit den Vorranggebieten für Windenergieanlagen soll ein notwendiger Beitrag für die Entwicklung der alternativen Energieversorgung geleistet werden. Auch wenn das Gelingen der Energiewende eindeutig unterstützt werden muss, ist aus Sicht der Stadt Iserlohn zweifelhaft, dass Vorranggebiete hierfür den nötigen Mehrwert mit sich bringen.
Vorrangzonen sind keine “Vorentscheidung” über die planungsrechtliche Zulässigkeit. Werden die WEB-Bereiche – wie bislang vorgesehen – als Vorrangzonen ohne Eignungswirkung festgelegt, ersparen sie der Stadt nicht die Prüfung, welche Teile davon wirklich in der eigenen Bauleitplanung umgesetzt werden können. Insbesondere werden erst auf dieser Ebene wichtige Fragen wie der Vereinbarkeit mit dem Artenschutz oder dem Landschaftsbild belastbar geprüft.
Da die Rechtsprechung auf Ebene der Flächennutzungspläne ein schlüssiges Gesamtkonzept verlangt, muss die Stadt daneben aber noch alle übrigen Außenbereichsflächen auf ihre Eignung überprüfen. Auch die nicht konfliktfreie Abwägung, welche Abstände in welchen Fällen angemessen sind, bleibt der Stadt überlassen. Damit besteht weiterhin die Gefahr von Akzeptanzproblemen, da die Windenergie in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf erheblichen Widerstand stößt. Vor allem droht auch weiterhin der Stadt wegen der zu erwartenden gerichtlichen Verfahren weitere Jahre der Rechtsunsicherheit.
Darüber hinaus wären im weiteren regionalplanerischen Verfahren alle Vorranggebiete erneut zu prüfen, weil die ermittelten Flächen bislang nicht auf die neu getroffene Abstandsregelung des Landes NRW abgestimmt sind.

2. Gewerbeflächen
Die Stadt Iserlohn teilt nicht die Auffassung, dass das Gebiet in Kalthof westlich der Bahnlinie als Gewerbefläche ausgewiesen werden sollte, da durch die heutige Darstellung im Regionalplan es zu einer starken Verdichtung von Gewerbe um die Ortschaften Im Iserlohner Norden führen würde.
Alternativ sollten stärker Flächen für interkommunale Gewerbegebiete gesucht werden. Beispielsweise war bereits bei Gesprächen die Fläche 5124 in Hemer-Landhausen für ein solches Gebiet in Kooperation mit Iserlohn angedacht gewesen. Darüber hinaus wird es sicherlich noch weitere
Flächen geben, die sich für interkommunale Gewerbegebiete eignen um zumindest einen Teil des Defizits an Gewerbeflächen von rund 102 ha in den kommenden 20 Jahren abzudecken.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schmitt
stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender

 

 

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