CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Antrag: Sicherheit in Iserlohn (Altstadt / Fritz-Kühn-Platz)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Namen der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn beantragen wir folgenden Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses:

Sicherheit in Iserlohn – hier: Altstadt / Fritz-Kühn-Platz

Die Situation auf dem Fritz-Kühn-Platz sowie den umliegenden Straßen in der Altstadt war u.a. auf Initiative der CDU bereits vielfach Gegenstand der politischen Debatten. Nicht zuletzt durch den Bericht des Streetworkers Uwe Browatzki im Beschwerdeausschuss am 13.07.2017 treten die sicherheitsrelevanten Probleme einmal mehr in den Vordergrund.

Die CDU-Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr zwei Anfragen betreffend der Situation auf dem Fritz-Kühn-Platz an die Stadtverwaltung gestellt. Die Lage am Fritz-Kühn-Platz, wie sie dort im Sommer 2016 und zuvor bereits mehrfach von besorgten Bürgern und Sozialarbeitern geschildert worden war, war zu diesem Zeitpunkt aus Sicht der CDU schon nicht mehr tragbar. Die CDU-Ratsfraktion sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt und fordert die Verwaltung ein weiteres Mal zum Handeln auf. In der nächsten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses möchte die CDU unten stehende Beschlüsse fassen lassen. Die Stadt Iserlohn muss alles unternehmen, um Angsträume zu verhindern und diesem Handeln endlich den notwendigen Nachdruck verleihen. Bürgermeister und Verwaltung müssen jetzt handeln. Wir freuen uns, dass die SPD-Fraktion ebenfalls die Forderung nach einer Videoüberwachung auf dem Fritz-Kühn-Platz unterstützt.

Die CDU-Fraktion schlägt folgende Beschlüsse vor:

  1. Alkoholverbot auf den Plätzen und Straßen in der Altstadt.
  2. Intensivierung der Bestreifung des Gebietes durch das Ordnungsamt unter Anwendung einer Null-Toleranz-Strategie.
  3. Intensivierung des Einsatzes von Streetworkern, vornehmlich mit Migrationshintergrund, in dem Gebiet.
  4. Überprüfung der vorhandenen sozialen Einrichtungen hinsichtlich der Ortsgebundenheit, Erfolg und Nutzerstruktur.
  5. Schwerpunktmäßige Reinigung verschmutzter Straßen, Plätze und Wege, sowie zeitnahe Entfernung von Graffitis an öffentlichen Gebäuden. Überprüfung und Vornahme eventuell erforderlicher Rückschnitte und Umpflanzungen mit dem Ziel Sichtbarrieren abzubauen.
  6. Überprüfung der Abgabestellen von alkoholischen Getränken auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sowie rechtliche Prüfung eines Alkoholverbotes für diese Stellen nach 22 Uhr.
  7. Einführung einer Videoüberwachung auf dem Fritz-Kühn-Platz.

Begründung:

Zu 1.) Ein Alkoholverbot auf den, von der Verwaltung näher zu bezeichnenden, öffentlichen Verkehrsflächen würde den Sicherheits- und Ordnungsbehörden ein frühzeitigeres Eingriffen ermöglichen. Gefahrensituationen für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bzw. schützenswerte Individualgüter könnten somit schon im Entstehungsstadium entschärft werden.

zu 2.) Eine intensivere Bestreifung des Quartiers, ggf. gemeinschaftlich mit den Polizeibehörden, würde den Kontrolldruck erhöhen. Hierbei ist es aus unserer Sicht unabdinglich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, eine sog. “Null-Tolerant-Strategie” anzuwenden.

zu 3.) Den bekannten Problemen im Quartier ist nach unserer Einschätzung nicht nur mit Mitteln der Gefahrenabwehr zu begegnen. Daher begrüßen wir den Einsatz von Streetworkern ausdrücklich und regen die Tätigkeit weiterer Streetworker an. Diese sollten selbst über einen Migrationshintergrund verfügen.

zu 4.) Insbesondere um den Fritz-Kühn-Platz gibt es eine Reihe von sozialen Einrichtungen unterschiedlicher Träger, Nutzergruppen und Zielsetzungen. Es ist der Eindruck entstanden, dass gerade diese Kumulation zu einem Problemdruck geführt hat. Notwendig ist es daher, zu überprüfen, welche Einrichtungen aus gesamtstädtischer Sicht zwingend vor Ort verbleiben müssen und welche an andere Stellen im Stadtgebiet verlagert werden können. Da viele dieser Einrichtungen zumindest mit einer städtischen Co-Finanzierung betrieben werden ist es aus unserer Sicht notwendig, soweit noch nicht erfolgt, eine regelmäßige Erfolgskontrolle anhand der gesetzten Zielrichtung durchzuführen. Auch eine Erfassung der Nutzerstruktur ist erforderlich, um Überschneidungen und übermäßige Inanspruchnahme durch “Nicht-Iserlohner” zu vermeiden. Sollte die Schließung einer Einrichtung bzw. die Streichung eines Zuschusses das Ergebnis dieser Überprüfung sein, so könnte diese Ersparnis zur Finanzierung der anderen Maßnahmen dienen.

zu 5.) Erhöhte Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können die Aufenthaltsqualität für andere Nutzergruppen erhöhen bzw. im Sinne der “broken-window-Theorie” weitere Verschmutzungen oder Beschädigungen unterbinden. Sichtbarrieren sind zu vermeiden. Zum einen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls, zum anderen aber auch zur Vermeidung von Straftaten.

zu 6.) Einige Betreiber von Abgabestellen alkoholischer Getränke haben sich lt. Zeitungsbereich v. 19.07.17 selbst für ein Abgabeverbot ab 22 Uhr stark gemacht. Die Abbindung von erfolgreich erprobten Nachschubwegen ist aus unserer Sicht geeignet Ansammlungen von alkoholkonsumierenden Menschen zu vermeiden.

zu 7.) Im Wesentlichen verweisen wir auf unsere Anfrage „Videoüberwachung Fritz-Kühn-Platz / Lennepromenade“ vom 15.07.2016.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Korte

Ratsherr

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