CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Antrag: Radwegebenutzungspflicht

Sehr geehrter Herr Kaiser,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn bittet um die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Verkehrsausschusssitzung.

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.08.2015 wird aufgehoben. Noch nicht durchgeführte Maßnahmen werden gestoppt. Bereits durchgeführte Maßnahmen werden überprüft, ob sie mit dem neuen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts konform gehen; ggf. ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

Begründung und Erläuterung:
In der Verkehrsausschusssitzung am 11.08.2015, Drucksache DS9/0671, wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18.11.2010 entschieden hat, dass die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO sei und das sie deshalb nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
Konsequenz dieser Entscheidung war, dass viele komfortable und mit einer Menge an Steuergeldern gebaute Radwege nicht mehr benutzt werden mussten und dass mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu rechnen war, da Radwege nur mehr in Ausnahmefällen benutzungspflichtig waren.
Mit Beschluss vom 23.09.2016 (Änderung der StVO am 14.12.2016) hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss vom 18.11.2010 größtenteils wieder aufgehoben. Die Beschränkung und Verbote des fließenden Verkehrs beziehen sich nicht mehr auf die Radwegebenutzungspflicht und sind somit neu zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Helmut Prange
sachkundiger Bürger

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