CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU Antrag: Neustrukturierung Friedhofsgebühren

Antrag zu Tagesordnungspunkt 8 der Ratssitzung am 23. Juni 2015
hier: „Neustrukturierung Friedhofsgebühren“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn legt im Gebührentarif fest, welche Gebühren Eltern zu zahlen haben, die eine Totgeburt oder den Tod eines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu tragen haben.

Die CDU-Fraktion stellt an den Rat der Stadt Iserlohn folgenden Antrag:

Die Stadt Iserlohn verzichtet auf die Erhebung von Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren für Totgeburten und für verstorbene Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.

Begründung:
Die Eltern, die von diesem schweren Schicksalsschlag getroffen wurden, werden gemäß § 3 „Gebührentarif“ mit den folgenden Kosten belastet:

(1) Nutzungsgebühren: 522,00 €
50% des Tarifs einer Aschebestattung in einem Reihengrab.

(2) Bestattungsgebühr: 236,00 €

Insgesamt ergibt sich somit ein Betrag von 758,00 € für Nutzungs- und Bestattungsgebühren. Diese Gebühren sind angesichts des Leids der Eltern nicht angemessen. Die Stadt sollte ihre Solidarität mit den Eltern, die von diesem schweren Schicksalsschlag getroffen wurden, ausdrücken und keine Gebühren erheben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Angela Plötz
Ratsmitglied

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