CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Antrag: Geplante Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck

Lesen Sie hier den CDU-Antrag:

Sehr geehrter Herr Eufinger,

auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit beantragt die CDU-Fraktion für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 27. August 2020 die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt: Geplante Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Erweiterungsantrag des Steinbruchbetreibers zum Anlass, seinen einstimmigen Beschluss aus dem Jahre 2009 zu erneuern und sich ausdrücklich gegen die Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck auszusprechen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Märkischen Kreis das ablehnende Votum des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn mitzuteilen.

Begründung und Erläuterung:
Bereits im Jahre 2007 wurde bekannt, dass die Betreiberfirma des Steinbruches Griesenbrauck eine Erweiterung beabsichtigt. Auf Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 10. Juli 2009 hat sich der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18. August 2009 einstimmig gegen die geplante Steinbrucherweiterung ausgesprochen. Ein im Mai 2017 gestellter Antrag auf Erweiterung wurde vom Steinbruchbetreiber Anfang 2019 wieder zurückgenommen. Erneute Anfragen der CDU-Fraktion vom 10. Mai 2019 und vom 25. Mai 2020 zum Sachstand der geplanten Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck haben ergeben, dass der Steinbruchbetreiber eine Erweiterung in östlicher Richtung auf dem Stadtgebiet von Iserlohn und Hemer beabsichtigt. Entsprechende Scopingunterlagen wurden durch die Betreiberfirma Wilhelm Weber GmbH & Co. KG als Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Die Stadt Iserlohn hat gegenüber dem Märkischen Kreis eine fachlich-kritische Stellungnahme zu diesen Unterlagen abgegeben. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte sich der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dieser Stellungnahme anschließen und wie bereits im Jahre 2009 eine deutliche politische Stellungnahme abgeben.

Es bestehen auch weiterhin erhebliche Bedenken, die ein Versagen der Erweiterung durch die Stadt Iserlohn begründen. Die geplante Erweiterungsfläche liegt in einem definierten Landschaftsschutzgebiet. Die Auswirkungen eines Steinbruchs widersprechen hier dem geforderten Landschaftsschutz und den damit verbundenen Erholungsflächen. Ferner ist die geplante Fläche auf Iserlohner Seite im Flächennutzungsplan als Fläche für Forstwirtschaft vorgesehen. Auch wird durch Zu- und Abfahrten zum Steinbruch und durch Sprengungen eine erhebliche Lärmbeläs-tigung entwickelt, die zu Lasten der umliegenden Wohngebiete und Hofflächen gehen. Darüber hinaus ergibt sich aus dem Schwerlastverkehr eine deutliche Beeinträchtigung zum fließenden Verkehr auf der Landhauser Straße. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Erweiterung des Steinbruchs in die Nähe der nicht mehr geöffneten Klärschlammdeponie reicht. Durch erforderliche Sprengungen ist zu befürchten, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen können. Besonders sensibel sind hier mögliche Beschädigungen an der Abdichtung der Deponie in einem Wasserschutzgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Kirchhoff                                                        Michael Schmitt
stellv. Fraktionsvorsitzende                               stellv. Fraktionsvorsitzender

Thomas Schneider
sachkundiger Bürger

 

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