CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Schreiben: Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

Lesen Sie hier die Anfrage zu Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

 

Sehr geehrter Herr Joithe,

 

in der Sitzung des Betriebsausschusses Kommunales Immobilien Management am 17.05.2022 wurde mit der Vorlage DS10/1181 eine Liste von städtischen Gebäuden die für die Installation einer Photovoltaikanlage in Frage kommen könnten, vorgelegt. Diese Liste informiert darüber hinaus über Ausschlussgründe einer solchen Nutzung. Bei insgesamt 28 Gebäuden war das Thema Denkmalschutz ein möglicher Ausschlussgrund.

 

Seit den Beratungen im Mai gab es eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW, die zum 01.06.2022 Rechtskraft entwickelt hat. Insbesondere im Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlegen wurden konkrete Anpassungen vorgenommen: In § 9 Abs. 3 Satz 2 DSchG NRW heißt es dazu im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Beseitigung, Veränderung oder Verbringung des Baudenkmals an einen anderen Ort “Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.”

Weiterhin wurde durch die Novellierung des Gesetzes den Kommunen als Untere Denkmalbehörden eine größere Verantwortung zugeteilt. Dies sorgt dafür, dass auch die Stadt Iserlohn zukünftig viele Entscheidungen im Denkmalschutz selbstständig und ohne Rücksprache mit Landesbehörden treffen darf.

 

Um insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise auch für bislang ausgeschlossene  städtische Gebäude die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen diskutieren zu können, bitten die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wurde die sich abzeichnende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW bei der Erstellung der Liste potenzieller Dachflächen städtischer Gebäude berücksichtigt?

 

  1. Wie wird die Bewertung der denkmalgeschützten städtischen Gebäude hinsichtlich einer Nutzung im Rahmen des § 9 Abs. 3 DSChG NRW von der Verwaltung weiter geplant?

 

  1. Wie reagiert die Stadt Iserlohn insgesamt auf die erweiterten rechtlichen Zuständigkeiten als Untere Denkmalbehörde fachlich und personell?

 

Für unsere Fraktionen ist allerdings auch klar, dass im Einzelfall hinsichtlich der historischen Bedeutung der Gebäude beraten werden muss.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Winkler, CDU
stellv. Vorsitzender
Betriebsausschuss
Kommunales Immobilien Management

 

 

Ingrid Knaup, Bündnis 90/Die Grünen

Mitglied
Betriebsausschuss
Kommunales Immobilien Management

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