CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Anfrage: Allgemeine Punkte zur Regelung des Straßenverkehres in Letmathe

Lesen Sie hier die Anfrage der CDU-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Joithe,

Mitglieder der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn haben heute im Rahmen eines Ortstermines mit Mitgliedern des ADFC Iserlohn verschiedene Aspekte zur Attraktivierung des Radverkehres und der Aufenthaltsqualität besprochen. Dazu hat die CDU einen gesonderten Antrag gestellt. Im Gespräch mit den Repräsentanten des ADFC sind auch allgemeine Punkte zur Regelung des Straßenverkehres angesprochen worden, mit denen ich mich gerne an Sie wende – in der Hoffnung, dass damit eine Bearbeitung in der Straßenverkehrsverwaltung zu bewirken ist.

1. Der Bereich zwischen R-Café / Einmündung Fingerhutsmühle und Kreisverkehr ist mit seinen vielen unterschiedlichen Verkehrsbeziehungen und Nutzungen ein komplexer Bereich. Querungen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, spielende Kinder auf dem Spielplatz Fingerhutsmühle und der Parksuchverkehr lassen die örtliche Situation unübersichtlich erscheinen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h scheint daher angezeigt.

2. Der Einfahrtsbereich in die Hagener Straße aus dem Bereich Kreuzung Pater & Nonne / Gennaer Straße / Lennedamm erlaubt eine Höchstge-schwindigkeit von 50 km/h. Diese Regelung erscheint vor dem Hintergrund von zwei gut frequentierten Haltestellen vor dem Lebensmittelgeschäft EDEKA Nowak, der Zuwegung zu dem ebenfalls häufig frequentierten Parkplatz am Letnetti Platz und vielfachen Querungen des Straßenabschnittes durch Fußgänger sowie im Vorfeld der kurz danach beginnenden Fußgängerzone nicht sachgerecht. Auch hier ist eine Anpassung auf 30 km/h vorzunehmen. Zugleich ist dann auch die Regelung aufzuheben, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes nur rechts abbiegen dürfen. Auch diese Regelung ist praxisfern und lässt sich im Vergleich zu anderen Parkplätzen nicht rechtfertigen. Es kann nicht im Sinne der Verkehrslenkung liegen, komplizierte und unökonomische Umwege innerhalb der Letmather Innenstadt auszulösen.

3. Das Ortseingangsschild „Oestrich“ an der Grürmannsheider Straße ist nicht den Regelungen entsprechend aufgestellt. Es beinhaltet einen schwarzen Pfeil, der auf einen Ortseingangsbereich zukünftig hinweist. Da das Schild aber an der Stelle den Ortseingangsbereich markiert, muss es entsprechend umgestaltet werden, um mögliche Verwirrungen zu vermeiden.

4. Die Ortsbesichtigung hat auch ergeben, dass ein Austausch der beiden Schilder rechts und links der Zufahrt zur Kreisbahnbrücke unter dem Autobahnzubringer VZ 250 gegen VZ 260 Durchfahrt (nur) für Kraftfahrzeuge gesperrt, vorgenommen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Meininghaus
stellv. Bürgermeister

 

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