Antrag an den Haupt- und Personalausschuss
Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume frühzeitig identifizieren
Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume frühzeitig identifizieren
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die nächste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses beantrage ich namens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn die Aufnahme des Tagesordnungspuntkes:
Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume frühzeitig identifizieren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, bereits im Vorfeld des geplanten Inkrafftretens des Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes Nordrhein-Westfalen innerhalb der städtischen Fachbereiche geeignete Handlungsfelder zu identifizieren, in denen landesrechtliche Vorschriften, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse oder sonstige Vorgaben des Landes Verwaltungsverfahren
– unnötig erschweren oder verzögern,
– einen unverhältnismäßig hohen Personal- oder Verwaltungsaufwand
verursachen,
– digitale oder einfachere Verfahren behindern,
– die interkommunale Zusammenarbeit erschweren oder
– aus Sicht der Verwaltung durch einfachere Regelungen ersetzt werden könnten, ohne dass das mit der bisherigen Vorgabe verfolgte Ziel beeinträchtigt wird.
Hierzu sollen insbesondere die Erfahrungen und Hinweise der mit den jeweiligen Landesnormierungen befassten Bereiche einbezogen werden.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Haupt- und Personalausschuss nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine kompakte Übersicht möglicher Anwendungsfälle vorzulegen. Dabei soll – soweit bereits möglich – dargestellt
werden,
1. welche landesrechtliche Regelung oder Vorgabe als hinderlich angesehen wird,
2. worin der konkrete zusätzliche Aufwand oder das praktische Hemmnis besteht,
3. welche einfachere Form der Aufgabenerledigung aus Sicht der Verwaltung denkbar wäre und
4. ob nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Antragstellung auf Regelbefreiung sinnvoll erscheinen könnte.
Der Prüfauftrag soll möglichst im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit erfolgen und keine aufwendigen zusätzlichen Untersuchungen oder Gutachten auslösen.
Begründung:
Am 4. Dezember 2025 haben Bund und Länder die föderale Modernisierungsagenda beschlossen, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus am 3. Februar 2026 ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zum Kommunalen Regelbefreiungsgesetz
(KommBefrG, Drucksache 18/20444) sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, auf Antrag befristet – für bis zu vier Jahre – von einzelnen landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um alternative, effizientere Formen der Aufgabenerledigung zu erproben.
Der Gesetzentwurf setzt dabei ausdrücklich auf die praktischen Erfahrungen der Kommunen, die aufgrund ihrer täglichen Verwaltungsarbeit am besten beurteilen können, welche Regelungen Verfahren erschweren. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2026 (18/4028) das Vorhaben grundsätzlich
begrüßt, zugleich aber auf offene Fragen hingewiesen – u. a. auf unbestimmte Rechtsbegriffe, das Fehlen einer Genehmigungsfiktion bei Fristablauf, ungeklärte haftungsrechtliche Fragen sowie den Bedarf an praxistauglichen Hilfen (Musteranträge, Fallgruppenlisten, zentrale Ansprechstelle).
Diesen Ansatz sollte die Stadt Iserlohn frühzeitig aufgreifen. Es erscheint wenig sinnvoll, mit der Suche nach geeigneten Anwendungsfällen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu beginnen. Vielmehr sollte bereits jetzt innerhalb der Bereiche gesammelt werden, wo Landesrecht oder Vorgaben des Landes in der täglichen Praxis als unnötig kompliziert, zeitaufwendig oder wenig
praxistauglich empfunden werden.
Der Antrag verfolgt zunächst keine konkrete Regelbefreiung. Er soll vielmehr das vorhandene Wissen der Verwaltung frühzeitig bündeln. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann dann entschieden werden, ob und für welche Fälle die neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Benjamin Korte
stellv. Fraktionsvorsitzender
für die nächste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses beantrage ich namens der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn die Aufnahme des Tagesordnungspuntkes:
Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume frühzeitig identifizieren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, bereits im Vorfeld des geplanten Inkrafftretens des Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes Nordrhein-Westfalen innerhalb der städtischen Fachbereiche geeignete Handlungsfelder zu identifizieren, in denen landesrechtliche Vorschriften, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse oder sonstige Vorgaben des Landes Verwaltungsverfahren
– unnötig erschweren oder verzögern,
– einen unverhältnismäßig hohen Personal- oder Verwaltungsaufwand
verursachen,
– digitale oder einfachere Verfahren behindern,
– die interkommunale Zusammenarbeit erschweren oder
– aus Sicht der Verwaltung durch einfachere Regelungen ersetzt werden könnten, ohne dass das mit der bisherigen Vorgabe verfolgte Ziel beeinträchtigt wird.
Hierzu sollen insbesondere die Erfahrungen und Hinweise der mit den jeweiligen Landesnormierungen befassten Bereiche einbezogen werden.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Haupt- und Personalausschuss nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine kompakte Übersicht möglicher Anwendungsfälle vorzulegen. Dabei soll – soweit bereits möglich – dargestellt
werden,
1. welche landesrechtliche Regelung oder Vorgabe als hinderlich angesehen wird,
2. worin der konkrete zusätzliche Aufwand oder das praktische Hemmnis besteht,
3. welche einfachere Form der Aufgabenerledigung aus Sicht der Verwaltung denkbar wäre und
4. ob nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Antragstellung auf Regelbefreiung sinnvoll erscheinen könnte.
Der Prüfauftrag soll möglichst im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit erfolgen und keine aufwendigen zusätzlichen Untersuchungen oder Gutachten auslösen.
Begründung:
Am 4. Dezember 2025 haben Bund und Länder die föderale Modernisierungsagenda beschlossen, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus am 3. Februar 2026 ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zum Kommunalen Regelbefreiungsgesetz
(KommBefrG, Drucksache 18/20444) sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, auf Antrag befristet – für bis zu vier Jahre – von einzelnen landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um alternative, effizientere Formen der Aufgabenerledigung zu erproben.
Der Gesetzentwurf setzt dabei ausdrücklich auf die praktischen Erfahrungen der Kommunen, die aufgrund ihrer täglichen Verwaltungsarbeit am besten beurteilen können, welche Regelungen Verfahren erschweren. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat in ihrer Stellungnahme vom 4. September 2026 (18/4028) das Vorhaben grundsätzlich
begrüßt, zugleich aber auf offene Fragen hingewiesen – u. a. auf unbestimmte Rechtsbegriffe, das Fehlen einer Genehmigungsfiktion bei Fristablauf, ungeklärte haftungsrechtliche Fragen sowie den Bedarf an praxistauglichen Hilfen (Musteranträge, Fallgruppenlisten, zentrale Ansprechstelle).
Diesen Ansatz sollte die Stadt Iserlohn frühzeitig aufgreifen. Es erscheint wenig sinnvoll, mit der Suche nach geeigneten Anwendungsfällen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu beginnen. Vielmehr sollte bereits jetzt innerhalb der Bereiche gesammelt werden, wo Landesrecht oder Vorgaben des Landes in der täglichen Praxis als unnötig kompliziert, zeitaufwendig oder wenig
praxistauglich empfunden werden.
Der Antrag verfolgt zunächst keine konkrete Regelbefreiung. Er soll vielmehr das vorhandene Wissen der Verwaltung frühzeitig bündeln. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann dann entschieden werden, ob und für welche Fälle die neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Benjamin Korte
stellv. Fraktionsvorsitzender