CDU Iserlohn

Betteln im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomie

Betteln im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomie
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die Fraktion DieISERLOHNER und die CDU-Fraktion bitten um Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung des Haupt- und Personalausschusses.

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Iserlohn dahingehend ergänzt werden kann, dass das Betteln in einem eng begrenzten Bereich um bewirtschaftete Außengastronomieflächen in der Iserlohner Innenstadt untersagt wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welcher Abstandsradius – beispielsweise bis zu fünf Meter – sachgerecht und rechtlich zulässig ist, in Konkretisierung zur bereits vorliegenden ordnungsbehördlichen Verordnung
2. Die Verwaltung wird gebeten, den zuständigen politischen Gremien auf Grundlage dieser Prüfung einen möglichen Verordnungsentwurf einschließlich einer rechtlichen Bewertung vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung, die betroffenen Grundrechte sowie die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte und rechtssichere Ausgestaltung zu berücksichtigen.
3. Im Rahmen der Prüfung soll die Verwaltung zudem darstellen, inwieweit die bestehende ordnungsbehördliche Verordnung – insbesondere die Regelungen zum aggressiven Betteln – die beschriebene Problemlage bereits erfasst und welche Erfahrungen der
bisherige Vollzug zeigt. Ergänzend wird das Ordnungsamt um einen kurzen Bericht zur Beschwerde- und Einsatzlage im Umfeld der Außengastronomie in der Innenstadt gebeten. Darüber hinaus sind im Rahmen der Möglichkeiten gezielte Schwerpunktkontrollen bereits jetzt durchzuführen.
4. Eine mögliche Regelung soll zunächst auf zwölf Monate befristet werden. Vor Ablauf dieses Zeitraums soll die Verwaltung über die Erfahrungen mit der Regelung, ihre praktische Wirksamkeit und etwaige Probleme bei der Umsetzung berichten. Über eine
Fortführung soll erst auf Grundlage dieser Evaluation entschieden werden.
5. Flankierend soll die Verwaltung den Austausch mit den betroffenen Gastronomiebetrieben, dem Ordnungsdienst sowie den in Iserlohn tätigen sozialen Trägern und Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe suchen. Dabei soll auch geprüft werden, welche bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote betroffenen Personen vermittelt werden können und ob darüber hinaus Handlungsbedarf besteht.
6. Die Prüfung soll sich zunächst auf die Iserlohner Innenstadt konzentrieren. Sofern sich vergleichbare Problemlagen in weiteren Stadtteilzentren, insbesondere in Letmathe, zeigen, soll eine spätere Einbeziehung dieser Bereiche geprüft werden können.
 
Begründung
In der Iserlohner Innenstadt ist wiederholt zu beobachten, dass Gäste der Außengastronomie unmittelbar und teilweise mehrfach um Geld gebeten werden. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um beiläufiges Betteln im öffentlichen Raum. Vielmehr werden teilweise gezielt einzelne Tische und Gäste aufgesucht.

Eine solche Form des Bettelns kann von Gästen als aufdringlich oder bedrängend wahrgenommen werden. Anders als Passantinnen und Passanten, die einer entsprechenden Situation im Vorbeigehen ausweichen können, befinden sich Gäste der Außengastronomie für einen längeren Zeitraum an einem festen Sitzplatz. Die Möglichkeit, einer unangenehmen Situation auszuweichen, ist daher deutlich eingeschränkt.

Eine attraktive und lebendige Innenstadt lebt wesentlich von einer hohen Aufenthaltsqualität und einer funktionierenden Gastronomie. Restaurants, Cafés und Gaststätten tragen erheblich zur Belebung der Innenstadt bei. Gäste sollen sich insbesondere in den bewirtschafteten Außenbereichen wohl und ungestört aufhalten können.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Menschen, die auf Betteln angewiesen sind, sich häufig in schwierigen sozialen Lebenslagen befinden. Ziel dieses Antrags ist deshalb ausdrücklich kein allgemeines oder flächendeckendes Bettelverbot für die Iserlohner Innenstadt. Vielmehr soll geprüft werden, ob für den unmittelbaren und räumlich eng begrenzten Bereich rund um
Außengastronomie eine verhältnismäßige und rechtssichere Regelung geschaffen werden kann.

Vergleichbare Fragestellungen werden auch in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen diskutiert. So hat die Stadt Dortmund im Juli 2026 eine räumlich begrenzte und zunächst auf zwölf Monate befristete Regelung für das Betteln im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomie beschlossen. Dieser Ansatz kann bei der Prüfung möglicher Regelungen als Orientierung dienen.

Die Dortmunder Regelung soll für Iserlohn jedoch ausdrücklich nicht ungeprüft übernommen werden. Entscheidend müssen die örtlichen Gegebenheiten in Iserlohn und eine eigenständige rechtliche Bewertung durch die Verwaltung sein.

Mit der Kombination aus einer engen räumlichen Begrenzung, einer zeitlichen Befristung, einer Evaluation und der Einbindung sozialer Hilfsangebote soll ein ausgewogener Ansatz verfolgt werden. Die berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe und ihrer Gäste sowie die Aufenthaltsqualität der Innenstadt sollen geschützt werden, ohne Menschen in schwierigen sozialen Lebenssituationen pauschal aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

Freundliche Grüße

gez. Marcel Jimenez Albarrán                               gez. Stefan Woelk
Fraktionsvorsitzender                                           stv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion DieISERLOHNER                                      CDU-Fraktion
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