CDU Iserlohn

Iserlohn

Auflösung eines Dienstverhältnisses bei der Stadt Iserlohn: Prüfung durch die Kommunalaufsicht

Die CDU-Fraktion hat in der Angelegenheit “Auflösung eines Dienstverhältnisses” um Prüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde  gebeten. Lesen Sie hier mehr dazu:

Sehr geehrter Herr Landrat,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn bittet Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit als Kommunalaufsichtsbehörde für kreisangehörige Städte um Prüfung der Rechtmäßigkeit des nachstehenden Vorgangs bei der Stadt Iserlohn. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die bereits erfolgte öffentliche Berichterstattung.

Vorgang:
Die Stadt Iserlohn hat das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter mittels eines Auflösungsvertrages beendet. Die im Auflösungsvertrag vereinbarte Abfindungssumme betrug 250.000 €.
Hierbei ist es insbesondere die vereinbarte Höhe der Abfindungszahlung, die aus Sicht der CDU-Fraktion eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Vorgangs notwendig erscheinen lässt. Eine Beteiligung politischer Gremien, wie etwa des Haupt- und Personalausschusses ist nicht vorgenommen worden, so dass dieses Verfahren als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt wurde.
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Stadt Iserlohn den Vorgang extern durch eine Rechtsanwaltskanzlei rechtlich überprüfen lassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Teckhaus
Fraktionsgeschäftsführer

 

 

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