CDU Iserlohn

Iserlohn

Antrag: Prüfung der Einführung der “Grundsteuer C”

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Tigges,

die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen die Aufnahme des o.a.
Tagesordnungspunktes in die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des
Finanzausschusses am 25.06.2024 und des Rates am 02.07.2024.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer „Grundsteuer C“ auf baureife
Grundstücke in der Stadt Iserlohn zu prüfen. Die Prüfung soll sich insbesondere auf den
Fragen beziehen wie viele baureife Grundstücke es in der Stadt Iserlohn gibt, wie diese
zukünftig genutzt werden sollen und welche städtebaulichen Effekte durch die „Grundsteuer
C“ erzielt werden könnten.

Begründung:
Ab 2025 dürfen Städte und Gemeinden für baureife, unbebaute Grundstücke einen
individuellen Hebesatz (Grundsteuer C) festlegen, wenn auf diesen bislang keine Bebauung
erfolgt ist [§ 25 Abs. 5 GrdStG]. Das Planungsamt muss an dieser Stelle entsprechende
Grundstücke zur Bebauung mit einem Einfamilien-/Zweifamilienhaus oder einer
Eigentumswohnung freigeben, sie also baureif stellen. Bei der Bewertung spielt die
Anschlussnutzung eine Rolle: Erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten,
Gemeindebedarfseinrichtungen, Nachverdichtung Wohngebiet und Innenstadtentwicklung.
Durch die „Grundsteuer C“ sollen Eigentümer dazu angeregt werden, eine Bebauung der
Grundstücke vorzunehmen, um die in Ballungsgebieten vorhandene Wohnungsnot zu
reduzieren und neuen Wohnraum zu schaffen.

Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung von Spekulationsgeschäften, die nach Hauskauf auf eine
Wertsteigerung abzielen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Frank Höppe              gez. Eva Kitz
Ratsmitglied                     Vorsitzende SPD-Fraktion

gez. Ingrid Knaup
stellv. Vorsitzende Fraktion Bündnis90/Die Grünen

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