CDU Iserlohn

Iserlohn

Antrag “Prüfauftrag zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Durchführung der Brandschau”

Herrn
Bürgermeister
Michael Joithe
– im Hause-

 

Herrn
Michael Barth
Feuerwehrausschussvorsitzender

 

„Prüfauftrag zur Interkommunalen Zusammenarbeit zur Durchführung der Brandschau“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Barth,

die CDU-Fraktion beantragt die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes in die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Haupt- und Personalausschusses und des Feuerwehrausschusses.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Iserlohn prüft eine mögliche “Interkommunale Zusammenarbeit” zur Durchführung der Brandschau, um Synergieeffekte nutzen zu können.

Begründung und Erläuterung:

Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels wird es für die öffentliche Verwaltung zunehmend schwieriger, qualifiziertes Fachpersonal zur Durchführung ihrer Aufgabenerfüllung zu finden. Daher kann es von Vorteil sein, ausgewählte kommunale Aufgaben in einer “Interkommunalen Zusammenarbeit” zu bündeln, um diese zu erfüllen.

Die Kommunen Jülich, Linnich, Inden, Titz, Niederzier und Langerwehe haben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt, dass die Gemeinde Niederzier die Aufgabe der Brandschau für die Vertragspartner durchführen soll.

Für diesen Zweck wird in Niederzier ein notwendiger Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten der Gemeinde eingerichtet. Die erforderlichen Schreibkraftressourcen für die Erstellung der Brandschutzberichte werden entsprechend zur Verfügung gestellt.

Die Berichte über durchgeführte Brandschauen werden vom Brandschutztechniker über die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde an die Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten des der Brandschau unterworfenen Objekts verschickt. Der Brandschutztechniker leitet gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Maßnahmen ein (z. B. Terminvereinbarung für eine Nachschau, Ausfertigung und Versendung der Gebührenbescheide) oder informiert die zuständige Bauaufsichtsbehörde, falls deren Zuständigkeitsbereich betroffen ist. Die Festlegung der Reihenfolge der Brandschau erfolgt durch den Brandschutztechniker entsprechend dem Gefährdungsgrad der einzelnen Objekte.

Im Falle einer Interkommunalen Zusammenarbeit verpflichten sich die Vertragspartner, Satzungen zur Festlegung kostendeckender Gebühren zu erlassen. Die Gebührensätze sollen einheitlich in allen Städten und Gemeinden festgelegt werden. Die Berechnung der Gebühren basiert auf der Gebührenkalkulation der verantwortlichen Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender

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