CDU Iserlohn

Iserlohn

Antrag: Nutzungskonzept für den geplanten Gebäudekomplex am Schillerplatz

Namens der Fraktionen von CDU, SPD, DieISERLOHNER, Bündnis 90/Die Grünen, Die
Linke, FDP und UWG Iserlohn im Rat der Stadt Iserlohn bitten wir um Beschlussfassung in
der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie des Aufsichtsrats der
Schillerplatz GmbH „Nutzungskonzept für den geplanten Gebäudekomplex am
Schillerplatz“ (TOP 2) am 14. September 2022:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Planungen zum Schillerplatz wie folgt zu verfahren:

1. Die Entwicklung einer Stadtbücherei neuen Typs im Sinne eines Medienzentrums
mit Aufenthaltsqualität („dritter Ort“) am Schillerplatz wird fortgesetzt. Ein attraktiv
gestaltetes, modernes Bibliothekskonzept, ergänzt um ein gastronomisches Angebot,
soll einen Anziehungspunkt in der Innenstadt bilden. Die Größe einer modernen
Stadtbücherei ist in Zusammenhang mit den tatsächlichen Bedarfen und den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzuwägen.

2. Der Standort für ein Bürgerbüro wird weiterverfolgt. Das Bürgerbüro soll nicht nur
die Funktionen des bisherigen Einwohnermeldeamtes erfüllen, sondern eine
Anlaufstelle für möglichst alle Anliegen und behördlichen Dienstleistungen bei
verschiedenen Akteuren sein. Denkbar wären hier Leistungen des Märkischen
Kreises sowie städtischer Gesellschaften. Die Umsetzung flexibler
Arbeitsplatzkonzepte ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

3. Ergänzend zum Entwurf von AIP soll – ggf. in Verbindung mit dem
Lebensmitteleinzelhändler/Vollsortimenter – die Möglichkeit zur Errichtung einer
Markthalle geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene
Organisationsformen hierfür zu prüfen und die Belange des Wochenmarktes auf dem
Schillerplatz einzubeziehen.

4. Die sinnvolle und notwendige Schaffung von Wohnraum und die Durchführung von
Veranstaltungen am Schillerplatz müssen sich vor allem unter dem Gesichtspunkt der
Lärmimmissionen vertragen.

5. Der geplante Ratssaal soll im Rahmen einer multifunktionalen Nutzung (auch in
Verbindung mit der Stadtbücherei) für verschiedene Anlässe und Zielgruppen im
Sinne eines Bürgersaals geöffnet sein. Zur Förderung der politischen
Diskussionskultur ist für Sitzungen der städtischen Gremien eine würdige und
dialogische Form zu finden.

6. In den Planungen sind Räume für kleinere Kulturveranstaltungen, bspw. JugendEvents
oder Poetry Slams, in der Größenordnung für 200 bis 300 Personen zu berücksichtigen.

7. Generell ist auf einen flexiblen Innenausbau mit offenen, barrierefreien Konzepten
zu achten.

8. Die Möglichkeit zur Erweiterung des Hotels wird weiterverfolgt. Der konzipierte
„Schmiedeplatz“ soll im positiven Sinne (bspw. Außengastronomie) belebt werden.

9. Die im weiteren Verlauf zu planende Bebauung soll weniger kompakt als im Entwurf
sein. Insbesondere zum Theodor-Heuss-Ring hin soll der Platz offener gestaltet
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Varianten für eine offenere
Platzeinfassung (bspw. ein Tor) zu prüfen und vorzulegen.

10. Die später noch zu beratende Gestaltung des Schillerplatz-Areals soll insgesamt
offener ausfallen und zum Verweilen einladen. Zu prüfen sind hier die
Gestaltungselemente Grünflächen und Wasser sowie die Errichtung eines
Kinderspielplatzes.

11. Die zu planenden Gebäude sollen mit möglichst wenig Beton, aufgelockerten
Fassaden und Begrünung errichtet werden. Wasserspeicher und die Baustoffe Holz
und Glas sollen zentrale Elemente sein. Eine klimaneutrale Bauweise sowie ein
klimaneutraler Betrieb der Gebäude sind anzustreben.

12. Die im Entwurf von AIP berücksichtigte Kindertagesstätte am Schillerplatz-Areal
wird nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon ist der Bedarf an Kita-Plätzen im
Innenstadtbereich zu berücksichtigen und die Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses umzusetzen.

13. Die Bereiche Außengastronomie und Handel sind in angemessener Weise zur
Belebung des Platzes zu berücksichtigen.

14. Die Thematiken der verkehrlichen Erschließung unter Einbeziehung des Radverkehrs
und eines Fahrradparkhauses sowie ein Nachnutzungskonzept für das Alte Rathaus
sind weiterzuverfolgen.

15. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Methoden vorzuschlagen, um bei der
Umsetzung des Projektes – ggf. unter Hinzuziehung externer Experten – eine
besondere architektonische Stadtplanung und gestalterische Qualität sicherzustellen.

16. Über die Fragestellung des Nutzungskonzeptes für den künftigen Schillerplatz hinaus
sehen die antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeit eines Workshops des Rates
gemeinsam mit dem beauftragten Architekturbüro, in welchem die Fragen der
Platzeinfassung, Größe des Platzes und seine Gestaltung sowie die Architektur der
Gebäude und weitere Themen erörtert werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten
bis zum Winter 2022/2023 einen Workshop zu planen und zu organisieren.

Nach oben scrollen