CDU Iserlohn

Iserlohn

Antrag: Festsetzung der Grundsteuern

Sehr geehrter Herr Tigges,

die CDU-Fraktion beantragt unter dem Tagesordnungspunkt 8 „ Änderung der
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuern; hier: Anhebung der Grundsteuer B
auf 682 %“ der Finanzausschusssitzung am 07.03.2024 folgenden Beschluss als
Empfehlung an den Rat der Stadt Iserlohn zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Iserlohn die Grundsteuer B von
429% auf 522% (jeweils zzgl. 67% für Straßenreinigung und Winterdienst) zu
erhöhen, mithin die Hälfte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung.

Begründung:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsteuererhöhung bedeutet eine
massive zusätzliche Belastung von Eigentümern und Mietern, so dass nahezu alle
Bevölkerungsgruppen von der Entscheidung negativ betroffen wären. Die
antragstellende Fraktion hält aus diesem Grunde eine Steuererhöhung nur in
besonderen Ausnahmefällen bei intensiver Überprüfung der gesamten finanziellen
Rahmenbedingungen für vertretbar. Es gilt finanzpolitische Entscheidungen mit
Augenmaß zu treffen, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der ohnehin
schwierigen Gesamtsituation nicht unverhältnismäßig hoch zu belasten.

Im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung im
September 2023 hat sich die Haushaltssituation für die Stadt Iserlohn aus aktueller
Sicht besser entwickelt, als ursprünglich zu erwarten gewesen wäre. Da die
Verabschiedung der Haushaltsatzung 2024 nicht am 12. Dezember 2023, sondern
nunmehr für den 19. März 2024 vorgesehen ist, muss dieser positiven Entwicklung
unbedingt Rechnung getragen werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 682 %
ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht mehr begründbar mit finanzpolitischen
Notwendigkeiten und kann nicht zuletzt auch aus sozialpolitischer Verantwortung
heraus keine Zustimmung erfahren.

Die CDU-Fraktion beantragt vor diesem Hintergrund eine deutlich geringere
Anhebung der Grundsteuer B von 429 % auf 522%, mithin die Hälfte der von
Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung. Die dadurch erzielbaren
Haushaltsmehreinnahmen garantieren einen genehmigungsfähigen Haushalt und
stellen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Iserlohn sicher.
Im Übrigen sollen die Konsolidierungsbemühungen der Kleinen Kommission
Finanzen (so wie auch aller anderen Verwaltungseinheiten und politischen
Fachausschüssen) für das Jahr 2025 weiter intensiviert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Benjamin Korte
CDU-Fraktion

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