Antrag zur Ratssitzung am 17. Februar 2026
Tagesordnungspunkte 14 und 15
Anpassung des Hebesatzes bei der Grund- und der Gewerbesteuer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion beantragt für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Iserlohn am 17.02.2026 unter den betreffenden Tagesordnungspunkten über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:
Beschlussvorschlag:
Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden nur um 50 Prozent des Verwaltungsvorschlags angehoben. Bei der Grundsteuer B bleibt die bisherige Differenzierung erhalten. Die Steuersätze belaufen sich damit auf folgende Werte:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe):
Grundsteuer B (Wohngrundstücke):
Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke):
Gewerbesteuer:
280 v. H.
821 v. H.
1.355 v. H.
494 v. H.
Bis zur nächsten Sitzung des Rates legt die Verwaltung ein ernsthaftes und schlüssiges Personalkonzept über alle Ressorts dem Rat vor, das von weiteren Steuererhöhung zum gegenwärtigen Zeipunkt absieht.
Begründung:
Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger in Iserlohn und sollte stets das letzte Mittel sein, welches Verwaltung und Politk im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorschlagen. Die CDU-Fraktion ist insbesondere im Lichte der Diskussionen im Haupt- und Personalausschuss zum Thema “Entwicklung Stellenplannachträge” und der Position des Bürgermeisters zur perspektivischen Einsparung von Personalstellen in der Stadtverwaltung Iserlohn, nicht gewillt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuererhöhungen ohne Weiteres
mitzutragen, während es Möglichkeiten gibt, im Zuge eines ernsthaften Personalentwicklungskonzeptes, zumindest auf Teile der
Steuererhöhung zu verzichten. Dank der Mehrheitsentscheidung konnten allein in nur einer Sitzung des Hauptausschusses zusätzliche Stellen mit einem Volumen von rund 870.000 Euro verhindert werden. Die CDU hat die Sorge, dass sich selbst
die Verwaltungsspitze vom eingebrachten Haushaltssicherungskonzept zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet.
Deshalb beantragt die CDU die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer nur um 50 Prozent des Verwaltungsvorschlags anzuheben. Bis zur nächsten Sitzung des Rates wird die Verwaltung gebeten, ein ernsthaftes und schlüssiges Personalkonzept über alle Ressorts dem Rat vorzulegen, das von weiteren Steuererhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt absieht. Sollte der Verwaltungsspitze dies nicht gelingen, muss erneut über die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer diskutiert werden.
Mit Blick auf den ernsthaften Willen der Verwaltungsspitze macht die CDU-Fraktion ihre Zustimmung zum Haushalt 2026 von der Abstimmung zu diesem Antrag abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender