Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Nachtrag zum Stellenplan 2024 in der Ratssitzung am 8. Oktober 2024 sah drei
zusätzliche Stellen für die Sachbearbeitung von Einbürgerungen vor und wurde
begründet mit der sich abzeichnenden Entwicklung in dem Aufgabenfeld. Dies ist
vor dem Hintergrund zu sehen, dass für dieses Produkt im Haushaltsplanentwurf
2025 damit insgesamt 9,806 Stellen vorgesehen sind. Die zu erwartende Anzahl der
Einbürgerungsanträge wird für das Jahr 2025 mit 750 angegeben.
Der Märkische Kreis hat für den Produktbereich, der sich im Wesentlichen mit
Einbürgerungen beschäftigt, nur zwei zusätzliche Stellen für das Jahr 2025
vorgesehen, bei zu erwartenden 1500 Einbürgerungsanträgen. Insgesamt beträgt
die Anzahl der Stellen für den Produktbereich beim Kreis damit 18,13. In der
Ratssitzung hat die CDU-Fraktion die beantragten drei zusätzlichen Stellen als in
dem Umfang nicht notwendig erachtet. Insbesondere vor dem Hintergrund des
Haushaltssicherungskonzeptes, das schon im Folgejahr einen Stellenabbau
insgesamt in der Verwaltung bedingt! Im Vergleich zu den Zahlen des Märkischen
Kreises stellen sich folgende Frage:
1. Bezogen auf die Zahl der zu erwartenden Einbürgerungsanträge in Höhe von 750
für Iserlohn zu 1500 für den Märkischen Kreis, stellt es sich so dar, dass in
Iserlohn im Vergleich fast eine Stelle zusätzlich benötigt wird. Wie ist diese
Differenz zu erklären?
2. Auch gibt es nach wie vor unterschiedliche Aussagen, ob es sich tatsächlich um
eine pflichtige Aufgabe handelt, die zum derzeitigen Punkt gleich drei neue
Stellen bedingt. Sieht es die Verwaltung als gesetzlich vorgeschrieben an, diese
drei Stellen zu diesem Zeitpunkt einzurichten?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender