CDU Iserlohn

Anfrage: Programm zur Städtebauförderung 2024 und Entwicklungsfonds für “Problemimmobilien”

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

hier: Programm zur Städtebauförderung 2024 und Entwicklungsfonds für “Problemimmobilien”

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in dem Programm zur Städtebauförderung 2024 ist als Neuerung die
Einführung eines „kommunalen Entwicklungsfonds“ vorgesehen. Hierdurch
werden die Kommunen in die Lage versetzt, einen Zwischenerwerb von
Immobilien in der Absicht zu tätigen, neue Eigentümer für Investitionen in
den Standort zu gewinnen. Es kann sich hierbei um Grundstücke handeln, die
für eine städtebauliche Entwicklung zw. Neuordnung von Interesse sind aber
auch um sogenannte Problemimmobilien, d.h. verwahrloste Gebäude, die
durch eine neue Nutzung aufgewertet werden. Hierin kann aus Sicht unserer
Fraktion eine gezielte Förderung, z.B. im Bereich der Altstadt, erfolgen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Zeitungsberichtes „Verfall am Hohler
Weg“ im Iserlohner Kreisanzeiger vom 02. August 2023 stellt die CDU-Fraktion
zu dieser Thematik folgende Fragen:

1. Ist von Seiten der Bauverwaltung eine Teilnahme der Stadt Iserlohn an
dem genannten Programm zur Städtebauförderung 2024 mit den
„kommunalen Entwicklungsfonds“ vorgesehen?

2. Sofern eine Teilnahme vorgesehen ist: Für welche Immobilien soll eine
Förderung erreicht werden?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Iserlohn generell im Umgang mit
sogenannten „Problemimmobilien”, um den negativen Auswirkungen in
städtebaulicher und sozialer Hinsicht zu begegnen?

Die Anträge zur Städteförderung 2024 sind durch die Städte bis zum 31. Oktober 2023
zu stellen. Sofern hierzu eine politische Beratung und Beschlussfassung durch den
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erforderlich ist, bitten wir um die
Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung
des Ausschusses am 06. September 2023.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Fabian Tigges
Fraktionsvorsitzender

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