CDU Iserlohn

Iserlohn

Alle Informationen zur Situation in Iserlohn während der Corona-Pandemie

CDU Iserlohn Rathaus

Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen der Stadt Iserlohn als auch wichtige Hinweise der Landesregierung NRW:

Stadt Iserlohn

Stadtarchiv: Das Stadtarchiv Iserlohn ist wieder geöffnet. Eine Nutzung ist nur nach telefonischer oder schriftlicher Terminabsprache möglich.

Stadtbücherei: Die Hauptstelle in Iserlohn und die Zweigstelle Letmathe sind wieder geöffnet.

Volkshochschule: Die VHS hat ebenfalls wieder geöffnet. Insgesamt werden rund 80 Angebote aus den unterschiedlichen Programmbereichen bis zu den Sommerferien und darüber hinaus stattfinden können.

Musikschule: Die Musikschule hat wieder geöffnet. Aufgrund der verordneten Einschränkungen handelt es sich dabei nur um Instrumentalunterricht in Einzelunterrichtung.

Museen: Die städtischen Museen sind ebenfalls wieder geöffnet.

Städtische Galerie: Die Städtische Galerie nahm am 13.05. den Betrieb zu den regulären Öffnungszeiten wieder auf.

Spielplätze: Die Spielplätze haben seit dem 07. Mai wieder geöffnet. Alle Besucher werden gebeten, den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern zwischen Begleitpersonen einzuhalten und gemeinsam darauf zu achten, dass sich zeitgleich nicht zu viele Menschen auf dem Spielplatz aufhalten.

Sport und Freizeit: Seit dem 07. Mai ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig. Seit dem 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen. Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet. Für die genannten Lockerungen werden von den verschiedenen Akteuren in Iserlohn Konzepte erstellt, um den Sport in Iserlohn zu aktivieren.

Großveranstaltungen: Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Kirchen und Religionsgemeinschaften: Seit dem 01. Mai 2020 sind wieder Versammlungen zur Religionsausübung möglich. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen dazu Konzepte zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erarbeiten.

Politik: Alle Rats- und Ausschusssitzungen sind bis Juni derzeit abgesagt.

Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf dem neuen Info-Portal der Stadt Iserlohn!

 

Allgemeiner Hinweis: Seit dem 27.04. sind Alltagsmasken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn und beim Einkaufen verpflichtend

Es geht darum, den Tröpfchenausstoß aus Mund und Nase zu reduzieren, insbesondere bei Husten oder Niesen. Außerdem erschweren sie das Berühren von Mund-Nase-Augen durch die Hände. Dafür können einfache Vlies-Masken effektiv genutzt werden. Selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals sind zunächst auch möglich. Hochwertigen Masken (ab FFP2) sind für die medizinischen Fachgruppen (Ärzte, Krankenpflege, etc.) vorgesehen und sollten nicht unnötig verknappt werden.

 

Land NRW und weitere

Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Situation finden Sie immer hier auf der Seite der Landesregierung NRW!

Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen durch die NRW.BANK unter 0211/9174-1480-0

Kurzarbeitergeld: Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800/4455-520

Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) der Bürgschaftsbank NRW unter 02131/5107-200

Antrag auf Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer finden Sie hier.

Informationen zu den Hilfen für Landwirte, Forstwirte und Gartenbauer finden Sie hier.

Auch Vereine, die unternehmerisch tätig sind, können die Soforthilfe beantragen. Freiberufliche Trainer und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb in Sportvereinen ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Hier geht es zum Antragsformular.

Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden Sie hier.

Hilfen für Versicherte der Künstlersozialkasse finden Sie hier.

Entschädigungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall durch den LWL unter 0251/5911-500

Krisentelefon der SIHK unter 02331/390-333

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW!

 

 

Quellen: Stadt Iserlohn // Wirtschaftsministerium NRW // SIHK // CDU Deutschland (Stand 27.05.2020, 09.00 Uhr)

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