CDU Iserlohn

Iserlohn

CDU-Anfrage: Fragen zur Straßensperrung der Straße „Pillingser Höhe“

Anfrage hier: Fragen zur Straßensperrung der Straße „Pillingser Höhe“ ab Hausnummer 39

 

Sehr geehrter Herr Janke,

der CDU-Fraktion wurden einige Beschwerden von Bürgern des „Pillingser Kopfes“ zugetragen. Grund dafür ist eine Straßensperre ab der o.g. Hausnummer im Zuge eines Hausneubaus. Dass die Straßensperre zur Errichtung des Neubaus notwendig ist, steht außer Diskussion. Jedoch fand hier nur eine sehr beliebige und unvollständige Information der Anwohner statt. Diese müssen seitdem den Weg über Lössel in Kauf nehmen. Die Straße ist einspurig. Das „Durchfahrt verboten“ Schild steht, von Lössel kommend, erst 200 m vor der Baustelle. In der Folge müssen Autofahrer auf der Wiese drehen und fahren sich dabei mitunter fest und beschädigen dabei die Wiese. Die Alternative wäre ca. 2 km rückwärts zu fahren. Das Argument, es handele sich um eine „Anlieger frei“-Straße kann für uns hier nicht gelten, da auch die dortigen Anwohner Besuch bekommen, welche keine Chance haben die Straßensperre zu erkennen.

Daher haben wir folgende Fragen an Sie:

  1. Nach unserer Information ist der, die Arbeiten durchführende, Unternehmer für die Beantragung der Straßensperre zuständig. Ist dies korrekt?
  2. Es handelt sich hier um eine einspurige Straße. Der zweite Zuweg über die Ortschaft Lössel beinhaltet unter anderem eine steile 180° Kurve. Dadurch ist es nicht möglich die Strecke mit größeren Autos zu befahren. Für den ortsansässigen Landwirt wird dies bares Geld kosten, da er einzufahrendes Heu über die zweite Zuwegung nicht zu seinem Hof transportiert bekommt. Des Weiteren sind die Anwohner auf eine regelmäßige Leerung ihrer Klärgrube angewiesen. Warum wurde keine flächendeckende Information aller Anwohner im Bereich der „Anlieger frei“-Zone durch die Stadtverwaltung sichergestellt bzw. die Information nicht richtig kontrolliert?
  3. Die Anwohner wussten zu keinem Zeitpunkt, wie lange die Straßensperrung dauert. Es war von „einigen Tagen“ die Rede. Wie lange ist die Straßensperrung genehmigt?
  4. Inwieweit kann die Verwaltung Einfluss auf das Bauunternehmen nehmen, sodass die Sperrung zeitnah wieder aufgehoben werden kann. Augenscheinlich ist ein Teil des Problems durch das mangelnde Management des Unternehmens zu Stande gekommen.

Wir bitten Sie einerseits, alle betroffenen Anwohner sehr kurzfristig zu informieren. Andererseits bitten wir schnellstmöglich, auf die Sperrung bereits an der Einmündung (von Lössel kommend) zur Straße „Auf der Westhelle“ mit Hilfe entsprechender Straßenschilder hinzuweisen.

Wir hätten an dieser Stelle, aufgrund der besonderen Verkehrssituation und der besonderen geographischen Lage, eine intensive Prüfung und ausgiebige Vorbereitung inkl. Anwohnerinformation durch die Stadtverwaltung erwartet!

Wir freuen uns, im Sinne der Anwohner, auf eine zeitnahe und umfängliche Beantwortung der Fragen sowie erste Lösungsansätze seitens der  Verwaltung im Sinne aller Beteiligten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Barth                                                                   Matthias Winkler

Ratsmitglied                                                                              Sachkundiger Bürger

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